Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 179 „Riester Damm“ wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.       Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

4.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4, Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2, Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

5.       Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 148/3, 150/5, 150/6, 151/8, 151/5, 151/9, 151/10, 146 und eine Teilfläche der Flurstücke 117/1, 122 und 139/2, der Flur 3, Gemarkung Hesepe. Die genaue Abgrenzung ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.

 

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/0947 abstimmen:

Abstimmungsergebnis:                 6 Stimmen dafür

                                                                3 Stimmen dagegen

                                                                2 Enthaltungen