Sitzung: 24.02.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0944
Die Tagesordnungspunkte TOP 7 und TOP 8 werden nach Vorschlag von Vors.
Bergander gemeinsam beraten.
Beschlussvorschlag:
- Die 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) wird gemäß § 2 (1) BauGB aufgestellt.
- Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
- Für die Belange des Umweltschutzes gem.
§ 1 (6) Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller
Artenschutz Prüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden
die voraussichtlichen erheblichen Umwelt Auswirkungen ermittelt und in den
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
- Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, werden gem. § 4 (1) BauGB in Verbindung mit § 3 (1) BauGB
unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB
aufgefordert.
- Der genaue Geltungsbereich ist in der
Anlage gekennzeichnet.
LSBD Greife erläutert die Vorlage.
BGM Pahlmann unterstreicht noch einmal die Initiative der beteiligten Feuerwehren, die von sich aus mit dem Vorschlag des Zusammenschlusses auf die Stadt zugekommen seien. Er lobt das Engagement des Stadtbrandmeisters und den positiven Austausch der Feuerwehren bei der Planung.
RM Quebbemann schließt sich dem Lob an und befürwortet den neuen Standort.
RM Bei der Kellen ergänzt, dass der Anlass des Zusammenschlusses die sanierungsbedürftige Feuerwehr Sögeln war und berichtet noch einmal detailliert aus dem Arbeitskreis.
RM Kiesekamp unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich und lobt die sinnvolle Entwicklung.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP-16-21/0944 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen