Sitzung: 24.02.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0943
Beschlussvorschlag:
- Der Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr
Epe – Sögeln“ wird gemäß § 2 (1) BauGB aufgestellt.
- Eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
- Für die Belange des Umweltschutzes gem.
§ 1 (6) Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller
Artenschutz Prüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden
die voraussichtlichen erheblichen Umwelt Auswirkungen ermittelt und in den
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
- Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, werden gem. § 4 (1) BauGB in Verbindung mit § 3 (1) BauGB
unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB
aufgefordert.
- Der genaue Geltungsbereich ist in der
Anlage gekennzeichnet.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/0943 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen