ORM Stehr erwähnt, dass das Thema Säuberung der Straßen bereits in der letzten Sitzung des Ortsrates Engter angesprochen wurde. Speziell im hinteren Bereich der Grundschule Engter in der verkehrsberuhigten Zone sind die ausgewiesenen Parkbuchten bedingt durch Überwucherungen kaum noch zu erkennen. Gleichfalls sind dort die Seitenstreifen zugewachsen. Hier sollte nochmals darüber informiert werden, dass die Anlieger verpflichtet sind, die Grünstreifen etc. sauber zu halten.

 

ORM Witt ist aufgefallen, dass bei der Online Bürgerbefragung „Leitbild Bramsche 2030“ eine Fläche im Bereich Engter Bebauungsplanes Nr. 172 „Linkenstraße“ so gekennzeichnet ist, als wenn dort anscheinend sogar ein Industriegebiet geplant sei. Hierzu berichtet LSBD Greife, dass nach seiner Überprüfung lediglich eine entsprechende Farbkennung für ein Mischgebiet in diesem Bereich genutzt wurde. Von der Entstehung eines Industriegebietes in diesem Bereich kann also keine Rede sein.

 

ORM Rothert stellt die Frage, was mit den erhobenen Wünschen der BürgerInnen nach Ablauf der Bürgerbefragung „Leitbild Bramsche 2030“ geschieht. Er möchte wissen, ob nach Ablauf der Befragung zum 28.02.21 die Ergebnisse weiterhin einsehbar sind, um sich entsprechend mit den Vorschlägen und Anregungen beschäftigen zu können.

 

Auf die Frage von OBM Seeleib erklärt LSBD Greife, dass die Glascontainer auf dem ehemaligen Bolzplatz in den nächsten Tagen umgestellt werden. Weiterhin berichtet LSBD Greife, dass für die Beleuchtung für das Kunstwerk im Kreisverkehr noch das schriftliche Angebot nicht vorliegt.

OBM Seeleib schildert, dass beim provisorischen Verbindungsweg zwischen der Wilhelm-Berkemeyer-Straße und der Gustav-Lübbe-Straße im Bereich über dem Regenrückhaltebecken aus dem Schotter ein Hydrantenteil herausragt und so eine extreme Stolperstelle darstellt. Dort muss dringend z. Bsp. durch das Aufstellen von Pollern Abhilfe geschaffen werden. Zur Situation des unbewohnten Hauses an der Möserstr. 2 möchte OBM Seeleib wissen, ob es dort bezüglich der Verwahrlosung des Grundstückes keine rechtlichen Möglichkeiten seitens der Stadt Bramsche gibt.