Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2019 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.202.751,93 € ist gem.

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 885.306,54 € ist gemäß

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 


RM Lübbe erläutert die Vorlage.

 

RM Lübbe resümiert, dass der Jahresabschluss bisher einen Fehlbetrag in Höhe von ca. 2,8 Mio. € auswies. Nun wird das Jahr 2019 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 1,2 Mio. € abgeschlossen. Hinzu kommt noch das außerordentliche Ergebnis in Höhe von knapp 900.000 €. Gleichzeitig waren in 2019 keine Kreditaufnahmen notwendig, obwohl diese mit ca. 3,9 Mio. € geplant waren. Zudem hat sich die Stadt durch Tilgungsleistungen in Höhe von 2 Mio € entschuldet. Er bedankt sich auch im Namen seiner Fraktion bei der Kämmerin und bei Herrn Stiegemeyer.

 

RM Quebbemann spricht über die Entwicklung der Gewerbesteuer seit 2016. Er vergleicht die einzelnen Jahre und erläutert, dass er so eine negative Entwicklung in seiner Zeit im Finanzausschuss noch nicht gesehen habe.

 

RM Riepe erläutert, dass die Gewerbesteuer sinkt, aber die Einkommenssteuer stabil bleibt. Er ist der Meinung, dass man für die sinkende Gewerbesteuer nicht allein die SPD verantwortlich machen kann. Er gibt zu bedenken, dass man evtl. die Hebesätze für die Gewerbesteuer etwas anziehen sollte, damit die Einnahmen steigen.

 

RM Sieksmeyer wünscht sich einen kleinteiligeren Verkauf der restlichen Fläche im aktuellen Gewerbegebiet. Außerdem berichtet er darüber, dass die Gewerbegebiete mit 9 Mio. Negativsaldo mehr als ¼ der Verschuldung der Stadt Bramsche ausmachen.

 

RM Kiesekamp spricht darüber, dass die Industriebetriebe einen Teil der Einnahmen ausmachen, dies sei aber nur ein Teil des Ganzen. Aber auch die Menschen, die dort Arbeit finden, haben einen kurzen Weg zur Arbeit und profitieren davon. Die Gewerbesteuer ist ein zweiter Aspekt. Wenn dies dann auch noch solide finanziert wird und die Verschuldung zurückgeführt werden kann, ist dies ein großes Glück.

 

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 38 Stimmen dafür

                                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                                  0 Enthaltungen