Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2021. Die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2023 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.

 

 


EStR Willems schlägt als Verfahrensweise für die weitere Beratung vor, dass zunächst mit den Teilhaushalten 1 und 5 begonnen und danach die aktuelle Veränderungsliste chronologisch abgearbeitet werde.

 

Herr Müller und Frau Bodensiek stellen die Teilhaushalte 1 und 5 vor und geben Erläuterungen zu einzelnen Positionen. Zu den Schlüsselzuweisungen informiert Frau Bodensiek, dass auch der Ansatz in der Veränderungsliste bereits wieder überholt sei. Dieser berücksichtigte u.a. eine Ausgleichszahlung des Landes zur Gewerbesteuer 2020 in Höhe von 2,8 Mio. €. Da heute mitgeteilt wurde, dass sich diese Zahlung auf 2,6 Mio. € reduzieren werde, ist eine Neuberechnung der Schlüsselzuweisungen erforderlich. Die neuen Zahlen werden in der aktualisierten Veränderungsliste zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgelegt werden.

 

EStR Willems erörtert die Veränderungsliste.

Zu Punkt 2 „Anträge der Politik, die nach Beratung in den Ausschüssen nicht aufgenommen wurden“, verweist er auf den zu Beginn der Sitzung gemachten Einwand von RM Riepe, dass der Antrag der Fraktion Die Linke auf Einrichtung eines Corona-Sozialfons in Höhe von 250.000 €, der im Ausschuss für Soziales und Sport abgelehnt wurde, nicht gelistet sei. Dieser Antrag wurde versehentlich nicht aufgenommen und werde in der Veränderungsliste für die Sitzung des Verwaltungsausschusses nachgepflegt werden.

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt müsse lt. RM Neils unter dem Punkt 3.2 Pos. 29 „Zuschüsse für Lastenfahrräder“ der Ansatz von 40.000 € auf 20.000 € korrigiert werden.

Frau Bodensiek weist darüber hinaus auf folgende Korrekturen in der Veränderungsliste hin:

Bei der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt müsse es unter Punkt 3.2, Pos. 15, Produkt 51101 unter Erläuterungen jeweils „Antrag der FDP-Fraktion“ heißen.

Beim Ergebnishaushalt sind in der Aufrechnung die Erträge nicht berücksichtigt worden und das Jahresergebnis müsse ein negatives Vorzeichen erhalten. Der korrekte Wert für das Jahresergebnis durch Veränderung ist dann -5.004.600 €.

Der Saldo aus Investitionstätigkeit durch Veränderungen ändert sich bedingt durch die geänderte Pos. „Zuschüsse für Lastenfahrräder“ um 20.000 € auf dann -7.176.400 €.

Zu der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Pos. 15, Produkt 54101, Unterhaltung der Gemeindestraßen und Wege, Rasengittersteine, beantragt RM Bruning, dass hier zum einen auch der Ortsteil Evinghausen Berücksichtigung findet, zum anderen diese Position separat ausgewiesen werden sollte, um nicht in Vergessenheit zu geraten. EStR Willems entgegnet, dass eine separate Ausweisung unter der Pos. 15 nicht möglich sei. Die RM Neils und Görtemöller führen aus, dass die Aufnahme der 15.000 € ohne Benennung einer Ortschaft erfolge. Der Antrag im OR Schleptrup, 15.000 € für die Befestigung der Straßenseitenräume mit Rasengittersteinen jährlich immer wiederkehrend in den Haushalt aufzunehmen, war pauschal für alle Ortsteile gestellt worden.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage WP 16-21/0887-1 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:                                   6 Stimmen dafür

                                                                                  3 Stimmen dagegen

                                                                                  2 Enthaltungen