Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2019 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2019 die Entlastung.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.202.751,93 € ist gem.

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 885.306,54 € ist gemäß

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 


Frau Bodensiek und Herr Stiegemeyer erörtern den Jahresabschluss 2019 und geben ausführliche Informationen zu den einzelnen Bestandteilen.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage WP 16-21/0864 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 11 Stimmen dafür

                                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                                  0 Enthaltungen