Beschluss: an Fachausschuss verwiesen

Herr Kollenberg erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und die Vorlage. Er würde sich freuen, wenn ein Statement gesetzt und Luftfiltergeräte zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes für die städtischen Schulen angeschafft werden könnten. Er erachte es als sinnvoll, da das Lüftungsprinzip „20-5-20“ im Winter schwierig werde.

Frau Christ-Schneider findet den Antrag vernünftig und pragmatisch, äußert allerdings Bedenken. Sie schlägt vor, die Verwaltung mit einer Überprüfung, welche Geräte sinnvoll anzuschaffen seien, zu beauftragen.

EStR Willems teilt mit, dass der Einsatz von mobilen Luftfilteranlagen von vielen Stellen kritisch gesehen werde. So gebe das Umweltbundesamt an, dass derartige Geräte bestenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet seien und nicht um verbrauchte Raumluft abzuführen. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung weise darauf hin, dass die Studien über die Wirksamkeit solcher Anlagen lediglich unter Laborbedingungen erhoben worden und nicht ohne Weiteres auf die Verhältnisse in Unterrichträume übertragbar seien. Des Weiteren ergebe sich eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung durch die Geräte in den Unterrichtsräumen. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt gehe zudem davon aus, dass die Anlagen eher schädlich seien, da die Raumluft verteilt werde. Es sei laut EStR Willems festzuhalten, dass es zurzeit keine offizielle Stelle gebe, welche eine Empfehlung für die Anschaffung von Luftfilteranlagen ausspreche. Er betont, dass alle städtischen Schulgebäude in einem guten Zustand seien und ausreichendes Lüften in allen Räumlichkeiten möglich sei. Die Stadt vertrete somit die Auffassung, dass eine Anschaffung von Luftfiltergeräten nicht notwendig sei. Sollten dennoch Geräte angeschafft werden, müsse die Frage geklärt sein, wo diese eingesetzt werden sollen.

Herr Sieksmeyer betont, dass keine Institution den Einsatz von Luftfilteranlagen empfehle und auch die Hersteller keine 100 %ige Sicherheit geben könnten. Für jeden Raum müsste zudem die Luftströmung analysiert werden um feststellen zu können, wie viele Geräte benötigt würden. Er sei nicht überzeugt, dass ein effektiver Schutz durch die Luftfilteranlagen gegeben sei und halte die Anschaffung somit für nicht notwendig. Außerdem könne mit einer Umsetzung des Vorschlages frühestens im März/April gerechnet werden.

Frau Wittemann teilt die Meinung von Herrn Sieksmeyer und der Verwaltung. Erschwerend käme hinzu, dass mit der Lieferung solcher Anlagen vermutlich erst im Herbst 2021 zu rechnen sei.   

Herr Kollenberg wertet es als schwaches Signal an die Lehrerschaft keine Luftfilteranlagen anschaffen zu wollen. Er halte es nicht für richtig, auf Zeit zu spielen und auf einen Impfstoff zu warten.

Herr Keib befürwortet die Weitergabe an die Verwaltung nicht, da es sich hierbei lediglich um eine Verschiebung des Problems handele. Die Fraktion Die Linke werde dem Antrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen.

Frau Tieste führt an, dass die anfängliche Begeisterung für die Luftfilteranlagen aufgrund der Ergebnisse aus der Forschung einer verhaltenen Beurteilung gewichen sei. Sie regt an, einige Geräte für Sonderfälle, wie z.B. Prüfungen bereitzuhalten.

Herr Kollenberg teilt mit, dass die CDU-Fraktion kompromissbereit sei und sich auch eine Teilbeschaffung vorstellen könne. Der Beschlussvorschlag könnte dahingehend abgeändert werden, dass die Beschaffung von beispielsweise fünf Geräten für außergewöhnliche Situation beantragt werde.

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, den Antrag der CDU-Fraktion zurückzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, bis zu der nächsten VA-Sitzung die Bramscher Schulen zu kontaktieren und in Erfahrung zu bringen, ob in begründeten Einzelfällen der Einsatz von Luftfilteranlagen in Betracht käme.