Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

Für den vorliegenden Änderungs- und Verlängerungsantrag zum Bodenabbau „Evinghausen/Venne“ in der Stadt Bramsche, Gemarkung Evinghausen, Flur 1, Flurstück 34/2 wird gem. § 36 BauGB das Einvernehmen hergestellt.

 

 

RM Pöppe fragt nach, ob ein hydrologisches Gutachten vorliege.

 

LSBD Greife erklärt, dass hierzu kein hydrologisches Gutachten vorliege und auch kein solches Gutachten erstellt werden müsse, da es bei dieser Vorlage nur um die Wiederherrichtung veränderter Flächen durch Bodenabbau gehe.

 

Herr Tangemann ergänzt, hier gehe es nur um die nachhaltige Nutzung der bereits ausgebeuteten Flächen. Folglich gebe es keine hydrologischen Eingriffe.

 

RM Pöppe wünscht, dieses im Protokoll festzuhalten.

 

Vors. Bergander fasst für das Protokoll zusammen, dass ein solches Gutachten nicht vorliege und von der Verwaltung aus nicht notwendig sei.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 10 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung