Sitzung: 18.11.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Beschlussvorschlag:
Für den vorliegenden Änderungs- und Verlängerungsantrag zum Bodenabbau „Evinghausen/Venne“ in der Stadt Bramsche, Gemarkung Evinghausen, Flur 1, Flurstück 34/2 wird gem. § 36 BauGB das Einvernehmen hergestellt.
RM Pöppe fragt nach, ob ein hydrologisches Gutachten vorliege.
LSBD Greife
erklärt, dass hierzu kein hydrologisches Gutachten vorliege und auch kein
solches Gutachten erstellt werden müsse, da es bei dieser Vorlage nur um die
Wiederherrichtung veränderter Flächen durch Bodenabbau gehe.
Herr Tangemann
ergänzt, hier gehe es nur um die nachhaltige Nutzung der bereits ausgebeuteten
Flächen. Folglich gebe es keine hydrologischen Eingriffe.
RM Pöppe
wünscht, dieses im Protokoll festzuhalten.
Vors. Bergander
fasst für das Protokoll zusammen, dass ein solches Gutachten nicht vorliege und
von der Verwaltung aus nicht notwendig sei.
Vors. Bergander
lässt über die Vorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 10
Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung