Sitzung: 18.11.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
LSBD Greife informiert den Ausschuss:
Die
Firmen Kohl und Remondis haben unter Beiziehung von Anwälten Bedenken gegen den
vom Landkreis vorgelegten Entwurf des Naturschutzgebietes „Achmer Sand“
vorgebracht und die Stadt durchschriftlich in Kenntnis gesetzt.
Die
Fa. Kohl macht durch die Fachanwaltskanzlei Pauly aus Köln sowohl formelle als
auch materielle Rechtsverstöße geltend:
- Formell durch Verstoß
gegen § 3 Abs. 6 BNatG durch Unterlassen eines vom Gesetzgeber geforderten
frühzeitigen Austausches der zust. Behörde (hier: Landkreis) mit Betroffenen
und interessierter Öffentlichkeit. Dieser Austausch habe frühzeitig zu
erfolgen und nicht zu einem Zeitpunkt, wenn die Verordnung praktisch
fertiggestellt sei. Beanstandet wird zudem die zeitliche Bemessung der
öffentlichen Auslegung insbesondere unter den Rahmenbedingungen der
Corona-Pandemie und der Hinweis des Landkreises auf zusätzliche
Schwierigkeiten in die Einsichtnahme der Unterlagen aufgrund der
Corona-Pandemie.
- Materiell wird der § 3
(1) des Verordnungsentwurfes als Eingriff in den ausgeübten Betrieb
beanstandet. § 3 (1) der Verordnung regelt Verbotstatbestände für
Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des NSG
führen können. Gleiches gilt auch für Handlungen außerhalb des NSG, die
sich auf das NSG auswirken können (der Betrieb der Fa. Kohl grenzt
bekanntlich an den Achmer Sand an).
Die
Fa. Remondis beanstandet, vertreten durch die Anwaltskanzlei Baumeister aus
Münster, dass der Bestand bzw. sogar die Existenz des Entsorgungswerkes im
Rahmen des vorliegenden Verordnungsentwurfes nicht berücksichtigt wurde. Die
Fa. Remondis ist Bestandteil des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Nds.,
Teilplan Sonderabfälle und durch Festsetzung des NSG in ihrem Bestand
gefährdet. Zudem wird ein Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz (NSG neben
Industriegebiet) moniert. Auch die Anwälte der Fa. Remondis beanstanden § 3 (1)
des Verordnungsentwurfes.