Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Sanierungsgebiet - Arrondierung Bahnhofsumfeld“ der Stadt Bramsche wird gem. § 141 Abs. 3 BauGB der Beginn vorbereitender Untersuchungen beschlossen, um das bestehende Sanierungsgebiet „Bahnhofsumfeld“ zu arrondieren.

 

Der Geltungsbereich des Untersuchungsgebiets „Arrondierung Bahnhofsumfeld“ ist in dem anliegenden Lageplan dargestellt. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Herr Tangemann stellt ausführlich die Vorlage vor.

 

RM Quebbemann möchte wissen, ob eventuell Bürger bei dieser Planung nicht vom Geltungsbereich erfasst sein wollen.

 

Herr Tangemann antwortet, dass es nicht möglich sei, mit jedem Einzelnen über eine mögliche Hinzuziehung in das Sanierungsgebiet sprechen zu können, ohne entsprechende vorbereitende Untersuchungen erhoben zu haben. Erst im Zuge der Bürgerbeteiligung werde sich herausstellen, ob einzelne Bürger damit ein Problem haben. Die Betroffenen sehen diese Sanierung sehr positiv denn sie erkennen die Chance der steuerlichen Vorteile und Förderungen.

 

RM Pöppe fragt nach, ob es für diese ca. 6,3 ha Gesamtfläche auch Fördergelder gebe.

 

Herr Tangemann macht deutlich, dass durchaus die Möglichkeit bestehe, Fördergelder in Anspruch zu nehmen, da es bei solchen umfänglichen Städtebauförderungsprogrammen beim Förderungszeitraum keinen Stichtag gebe, wo Förderungen direkt auslaufen.

 

Vors. Bergander fügt hinzu, dass die gesamte Sanierung des Bahnhofsumfeldes ein bedeutsamer Meilenstein für die Stadtentwicklung sei. Es entstehe in der Stadt Bramsche ein ganz neuer Stadtteil und das sei einfach großartig.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen

 

 

Vors. Bergander unterbricht die Sitzung für eine 10-minütige Lüftungspause.