Sitzung: 18.11.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0897
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
- Die Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Herr Tangemann erklärt die Vorlage.
Vors.
Bergander
lässt über die Vorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 11
Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen