Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

 

Herr Tangemann erklärt die Vorlage.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen