Beschluss: einstimmig mit Änderungen angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 173 „Am Markt“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 173 „Am Markt“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

 

Herr Tangemann stellt die Vorlage vor.

 

BV Schulze sieht es als zwingend notwendig, eine gewerbliche Nutzung mit in die Festsetzungen aufzunehmen und stellt hierüber einen Antrag.

 

RM Staas-Niemeyer stimmt BV Schulze zu und bemängelt, dass sich die Café-Fläche an dieser Stelle im B-Plan ihr nicht erschließe. Erst im Zuge einer öffentlichen Beteiligung würde sich ergeben, ob es dort zu einer überbaubaren Fläche komme oder nicht. Generell begrüße und unterstütze sie die Umgestaltung des Marktplatzes.

 

RM Quebbemann erklärt, dass ein Marktplatz mit seiner großen, freien Fläche eine ganz besondere städtebauliche Funktion habe und spricht sich gegen eine Bebauung in diesem hinteren Bereich aus.

 

Er stellt den Änderungsantrag, diese überbaubare Fläche herauszunehmen.

 

RM Riepe merkt an, die Bürgerbeteiligung abzuwarten und erst zu entscheiden, wenn feststehe, wie sich der Platz gestalten werde.

 

RM Neils stimmt RM Riepe zu und ergänzt, dass diese Planung noch ganz am Anfang stehe und mit der Aufstellung des Bebauungsplanes noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen werden müssten.

 

LSBD Greife erklärt noch einmal den Planentwurf des Planungsbüros Schonhoff. Das Büro habe durchaus die Expertise, die gesamte Fläche städtebaulich zu ordnen. Durch die bereits Anfang des Jahres geführte Diskussion mit Vertretern der Kaufmannschaft habe er mitgenommen, dass dieser Entwurf positiv bewertet worden sei und es keinerlei Kritik an der Gestaltung gegeben habe.

Er wünscht, die Bezeichnung „Stadt-Café“ aus dem Entwurf herauszunehmen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion über die Verkehrsfläche und die bauliche Höhe lässt Vors. Bergander über folgende Änderungsanträge abstimmen:

 

Antrag CDU:

Die CDU stellt den Antrag, die überbaubare Fläche aus dem Planentwurf herauszunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 6 Stimmen dafür

                                                                3 Stimmen dagegen

                                                                2 Enthaltungen

Antrag angenommen.

 

Antrag SPD:

Die SPD stellt den Antrag, im Erdgeschoss des Neubaus eine Gewerbefläche mit einer Größe von mind. 155 m² vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen

Antrag angenommen.

 

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage mit den Ergebnissen der Änderungsanträge abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen