Beschlussvorschlag:
Ein 2297m² großer Teilbereich der unter der Nr. 221 im
Straßenbestandsverzeichnis von Bramsche eingetragenen Verkehrsfläche, bestehend
aus Teilen der Flurstücke 867/6 und 58/4 der Flur 4, Gemarkung Bramsche, wird
ebenfalls Raananastraße bekannt. Der anliegende Plan ist Bestandteil des
Beschlusses.
ORM Enz möchte wissen, wer die evtl. anfallenden Reparaturkosten der Straße tragen wird.
Herr Tangemann erklärt, dass grundsätzlich natürlich das „Verursacherprinzip“ gilt, allerdings sei es nicht immer so leicht die evtl. Schäden einem „Schuldigen“ zuzuordnen.
OBM Brinkhus lässt über die o.g. Beschlussvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 20 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen