Beschlussvorschlag:

Die nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Gemarkung Engter, werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet:

Die Erweiterung der Straße Kapshügel nach Norden, bestehend aus dem Flurstück 7/10, Flur 8; ca. 37 Meter im nördlichen Bereich der Verkehrsfläche zur Bramsche Allee hin, werden eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Wilhelm-Berkemeyer-Straße, bestehend aus dem Flurstück 16/61, Flur 8; jeweils 23 Meter am nordöstlichen und südöstlichen Ende der Verkehrsfläche zum Grünstreifen hin, werden eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Gustav-Lübbe-Straße, bestehend aus den Flurstücken 16/71 und 16/70, Flur 8; das Flurstück 16/70 am südwestlichen Ende der Verkehrsfläche zum Grünstreifen hin wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Straße Garlichhof, bestehend aus dem Flurstück 86/72, Flur 11.

Die Stichstraße zur südlichen Erweiterung des Margeritenweges, bestehend aus dem Flurstück 86/57 der Flur 11, Gemarkung Engter.

Die anliegenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 


OBM Seeleib lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10                 Nein-Stimmen: 0              Stimmenthaltungen: 0