Beschlussvorschlag:
Die nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Gemarkung Engter,
werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen
öffentlichen Verkehr gewidmet:
Die Erweiterung der Straße Kapshügel
nach Norden, bestehend aus dem Flurstück 7/10, Flur 8; ca. 37 Meter im nördlichen
Bereich der Verkehrsfläche zur Bramsche Allee hin, werden eingeschränkt als
Fußweg gewidmet.
Die Wilhelm-Berkemeyer-Straße,
bestehend aus dem Flurstück 16/61, Flur 8; jeweils 23 Meter am nordöstlichen
und südöstlichen Ende der Verkehrsfläche zum Grünstreifen hin, werden
eingeschränkt als Fußweg gewidmet.
Die Gustav-Lübbe-Straße,
bestehend aus den Flurstücken 16/71 und 16/70, Flur 8; das Flurstück 16/70 am
südwestlichen Ende der Verkehrsfläche zum Grünstreifen hin wird eingeschränkt
als Fußweg gewidmet.
Die Straße Garlichhof,
bestehend aus dem Flurstück 86/72, Flur 11.
Die Stichstraße zur südlichen Erweiterung des Margeritenweges, bestehend aus dem Flurstück 86/57 der Flur 11,
Gemarkung Engter.
Die anliegenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
OBM Seeleib lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0