Beschlussvorschlag:
Die Straße An der Hasenheide,
bestehend aus den Flurstücken 44/32 und 44/17 der Flur 3, Gemarkung Ueffeln,
wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen
Verkehr gewidmet. Das Flurstück 44/32 wird uneingeschränkt gewidmet. Das
Flurstück 44/17 wird eingeschränkt als Fuß- und Radweg gewidmet. Der anliegende
Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
OBM Clausing stellt die Beschlussvorlage vor und lässt abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen