Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Die Straße An der Hasenheide, bestehend aus den Flurstücken 44/32 und 44/17 der Flur 3, Gemarkung Ueffeln, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen Verkehr gewidmet. Das Flurstück 44/32 wird uneingeschränkt gewidmet. Das Flurstück 44/17 wird eingeschränkt als Fuß- und Radweg gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


OBM Clausing stellt die Beschlussvorlage vor und lässt abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 7 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltungen