Beschlussvorschlag:

Die nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Gemarkung Hesepe werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet:

Die Straße An den Grubenhäusern, bestehend aus den Flurstücken 177/4, 34/5 und 199/2, Flur 6;

Ca. 36 Meter im südöstlichen Bereich des Flurstücks 177/4 werden eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Straße Am Kumpf, bestehend aus den Flurstücken 177/1 und 166, Flur 6; das Flurstück 166 wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Straße Am Spinnwirtel, bestehend aus den Flurstücken 199/1, 194, 24/4, 26/4, 27/9 und 27/10, Flur 6; das Flurstück 194 im nordwestlichen Bereich der Verkehrsfläche wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Straße Alte Weberei, bestehend aus dem Flurstück 63/38, Flur 2. Die anliegenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Die Beschlussvorlage wird erklärt. ORM Jeurink macht den Verbesserungsvorschlag, dass bei der beigefügten Grafik neben einer Einzelübersicht auch eine Gesamtübersicht beigefügt wird.

Danach lässt der Stv. OBM Droste über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltungen