Beschlussvorschlag:
Die nachfolgend
genannten Verkehrsflächen in der Gemarkung Hesepe werden gemäß § 6 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr
gewidmet:
Die Straße An den
Grubenhäusern, bestehend aus den Flurstücken 177/4, 34/5 und 199/2, Flur 6;
Ca. 36 Meter im
südöstlichen Bereich des Flurstücks 177/4 werden eingeschränkt als Fußweg
gewidmet.
Die Straße Am
Kumpf, bestehend aus den Flurstücken 177/1 und 166, Flur 6; das Flurstück
166 wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.
Die Straße Am
Spinnwirtel, bestehend aus den Flurstücken 199/1, 194, 24/4, 26/4, 27/9 und
27/10, Flur 6; das Flurstück 194 im nordwestlichen Bereich der Verkehrsfläche
wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.
Die Straße Alte
Weberei, bestehend aus dem Flurstück 63/38, Flur 2. Die anliegenden Pläne
sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Beschlussvorlage wird erklärt. ORM Jeurink macht den Verbesserungsvorschlag, dass bei der beigefügten Grafik neben einer Einzelübersicht auch eine Gesamtübersicht beigefügt wird.
Danach lässt der Stv. OBM Droste über die Beschlussvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen