RM Quebbemann bemängelt im Protokoll der Sitzung vom 29.06.2020 auf Seite 25 zu TOP 18, dass die Ergänzung zu den beschrifteten Grabplatten, die er der Verwaltung vor der Sitzung habe zukommen lassen und auf die er in der Sitzung Bezug genommen habe, im Protokoll und in der veröffentlichten Fassung der Satzung nicht mit aufgeführt worden sei. Er sei der Meinung, dass das nicht dem Beschluss des Rates entspricht. Er habe sich ausführlich mit ESTR Willems darüber ausgetauscht und dieser habe ihm die Chronologie bereits erläutert. Trotzdem halte er es für wichtig, diese Tatsache noch einmal im Protokoll festzuhalten. Er hoffe, dass man durch die Interpretation der gemachten Ergänzung „Beschriftete Grabplatten sind mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung insoweit zulässig, als die ordnungsgemäße Pflege durch die Stadt Bramsche dadurch nicht beeinträchtigt oder erschwert wird.“ nicht versuche, diese Form der Bestattung zu verhindern.

 

ESTR Willems bestätigt, dass sich RM Quebbemann in der letzten Ratssitzung auf den in einer früheren Ausschusssitzung gemachten Formulierungsvorschlag bezogen habe, dieser sei jedoch nicht Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung des Rates gewesen. Grundsätzlich müssen Rechtsvorschriften (z.B. Satzungen) im Wortlaut beschlossen werden. In der Ratssitzung wurde vom Vorsitzenden des Fachausschusses ein sinngemäßer Vorschlag mit der Bitte an die Verwaltung, diesen auszuformulieren, genannt, über den dann beschlossen wurde. ESTR Willems stellt klar, dass solche Aufträge an die Verwaltung nur in einem ganz begrenzten Maße zulässig seien. Die Verwaltung dürfe dann keine detaillierten Regelungen einfügen, sondern nur eine redaktionelle Formulierung, wie sie im Protokoll vom 29.06.2020 erfolgt sei. Daher diese sehr „schlanke“ Formulierung, da andernfalls gar nichts in die Satzung hätte eingefügt werden können. Dieses wäre sicherlich nicht im Interesse des Rates gewesen. Hinsichtlich der Interpretation der Ergänzung habe die Verwaltung nicht die Absicht dieses zu konterkarieren. Die Regelung soll Anwendung finden. Es sei lediglich vorgesehen, dass Hindernisse (z.B. Grabschmuck), welche die Pflege beeinträchtige, nicht geduldet werden. Die Grabplatten als solche seien natürlich zulässig.

 

RV Brinkhus lässt über den öffentlichen Teil des Protokolls vom 29.06.2020 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                              32 Stimmen dafür

                                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                                0 Enthaltungen

 

RV Brinkhus lässt über den öffentlichen Teil des Protokolls vom 09.07.2020 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                              31 Stimmen dafür

                                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                                1 Enthaltung