Herr Simon, als Vertreter des Landkreises Osnabrück, hält einen ausführlichen Vortrag mittels einer Powerpointpräsentation zum Sachstand Breitbandausbau in Bramsche.

 

RM Siekmeyer bittet Herrn Simon, soweit als möglich eine Übersicht zu fertigen, welcher Anbieter wie viele Adressen in Bramsche insgesamt anschließt.

 

Herr Simon erläutert, dass einzelne Nutzer im Außenbereich auf Antrag nach Abschluss der Verlegungsarbeiten gegen eine Pauschale in Höhe von 1.390,00 € angeschlossen werden können.

 

RM Bei der Kelllen fragt an, ob die Verzögerungen der zu verlegenden Leitungen ggfs. zuschussschädlich sind.

 

Herr Simon schildert, dass dieses nicht der Fall ist.

 

RM Riepe stellt fest, dass ca. 20.000 Adressen unterversorgt sind. Nach Abschluss der Arbeiten sollte ein Versorgungsgrad von ca. 90 % erreicht werden können.

 

Herr Simon ergänzt, dass nach Ausbaustufe 4 ca. 96,5 % Versorgungsgrad erreicht wird.

 

RM Quebbemann stellt fest, dass in der ersten Ausbaustufe durch den Landkreis Osnabrück eine Investitionssumme in Höhe von 39 Mio. € ausgelöst wurde. Ferner teilt er mit, dass begründete Mehrkosten in Höhe von 8,5 Mio. € entstanden sind.

 

Herr Simon ergänzt, dass ein Investitionsvolumen mit der 2. Ausbaustufe in Höhe von 31,5 Mio. € erreicht wird. Die Ausbaustufen 3 und 4 werden ein Investitionsvolumen von 65 Mio. € auflösen.

 

BGM Pahlmann weist darauf hin, dass u.a. insbesondere in Achmer privatwirtschaftliche Aktivitäten „ein Rosinenpicken“ ausgelöst haben. Adressen und Nutzer, die baulich in einem engen Rahmen liegen, machen die vorzunehmenden Investitionen sehr attraktiv. Teilweise wurden Adressen mit einer Entfernung von wenigen 100 m nicht mehr angeschlossen. Dies sei der Bevölkerung nicht mehr zu vermitteln. Ferner teilt BGM Pahlmann mit, dass private Anbieter über eine lange Erfahrung bzgl. der baulichen Aspekte verfügen. Der Landkreis Osnabrück hat noch keine langjährigen Erfahrungen und wird durch entsprechende, teilweise europaweite Ausschreibungen und schwierige Koordinationsbedingungen eingeschränkt.

 

Herr Simon schildert, dass ein vorzeitiger Beginn der teilweise bereits verlegten Leitungen rechtlich nahezu unkalkulierbar sei, da es ggfs. zu Ausfällen von Stunden oder sogar einem Tag im Probebetrieb kommen könnte. Mögliche Regress- oder Schadensersatzforderungen sollen in diesem Zusammenhang vermieden werden.

 

RM Quebbemann fragt an, inwieweit die Arbeiten durch Trenching oder mindertiefe Verlegungsarten beschleunigt werden könnten und ob andere Städte diese Verfahren im Landkreis Osnabrück auch abgelehnt haben.

 

Herr Simon schildert, dass andere Städte und Gemeinden im Landkreis ein Trenchingverfahren abgelehnt haben.

 

BGM Pahlmann teilt mit, dass in NRW dies teilweise bereits eingesetzt wird.

 

Herr Simon weist darauf hin, dass in der Region Hannover die Form der Verlegung von Leitungen unter Schwarzdecken eingesetzt wird. Es gibt allerdings noch keine Langzeitstudien bzgl. des Trenching-Verfahrens. Weiterhin bestehen keine DIN-Normen bzgl. der Ausführung.

 

Herr Schulze fragt an, inwieweit Kabelpläne vorhanden sind.

 

Herr Simon erläutert, dass der Landkreis OS selbstverständlich diese Pläne vorhält. Private Anbieter, wie Telekom usw. geben Leitungsführungen auf Antrag an berechtigte Private aus.

 

Die Präsentation von Herrn Simon wird dem Protokoll beigefügt. (s. Anlage)