Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der anliegenden Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren, einschließlich des Gebührentarifes, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird beschlossen.


RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage WP 16-21/0651 und der Mitteilungsvorlage WP 16-21/0651-1 vor. Er berichtet von den Beratungen in den vorherigen Gremien und im Arbeitskreis und erklärt, dass die Friedhofsgebührensatzung nur die kommunalen Friedhöfe in Achmer und Sögeln beträfe. Es habe mehrere Versuche gegeben in Abstimmung mit den Trägern der kirchlichen Friedhöfe zu kommen, aber das sei seitens der Kirchen nicht so konstruktiv verlaufen, wie man sich das gewünscht hätte. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass die Gebühren nicht kostendeckend erhöht werden können, da man eine solche Steigerung niemandem vermitteln und zumuten könne.

 

 RM Bergander teilt folgende Änderungsempfehlung mit:

 

Die unter A. bis F. aufgeführten Gebührenpositionen werden um 20% des aktuellen Gebührenwertes angehoben. Die Gebühr für das Abräumen der Grabanlagen wird nicht nach Aufwand berechnet, sondern weiterhin mit € 40,- zuzügl. 20 % Erhöhung.

 

BGM Pahlmann berichtet hinsichtlich des Arbeitskreises, in dem auch Vertreter der Kirchen vertreten waren, dass sehr ausgiebig über alle Themen gesprochen wurde. Dabei wurde aber auch festgestellt, dass bei den Friedhöfen in Bramsche teilweise sehr unterschiedliche Voraussetzungen vorhanden seien, die nicht vergleichbar wären. Gerade in Bezug auf die Gebühren sei es daher aus seiner Sicht nicht so einfach gewesen, alles auseinander zu dividieren. Die Coronakrise habe dann auch eine Weiterführung des Arbeitskreises verhindert, so dass aufgrund des Zeitdruckes durch die Terminsetzung des Landesrechnungshofes diese Vorlage vorgelegt werden musste. Er habe die Zusammenarbeit durchaus als konstruktiv empfunden und hoffe, dass der Arbeitskreis zukünftig weiterbestehen werde.

 

RM Quebbemann hält die Erhöhung um 20 % als ein klares Zeichen für die hiesige Bestattungskultur. Seine Fraktion werde diese Empfehlung mittragen. Ihn freue, dass bei diesem Thema fraktionsübergreifend Einigkeit bestehe. Seiner Fraktion fehle allerdings noch die Gleichbehandlung aller Ortsteile. Die Bestattungskultur sei in allen Ortsteilen wichtig. Mit der Erhöhung um 20 % bestehe ein starkes Ungleichgewicht zwischen den Ortsteilen. Es werden zwei Friedhöfe aus Steuermitteln subventioniert, weil sie aus einem Zufall der Geschichte heraus in städtischer Trägerschaft sind. Anträge von Friedhofsträgern aus anderen Ortsteilen werden jedoch von der Ratsmehrheit abgelehnt. Er sei der Meinung, dass unabhängig von der Trägerschaft des Friedhofs darüber noch mal nachgedacht werden sollte.

 

RM Hennig erklärt, dass der Friedhof in Achmer aus einer Bürgerinitiative unter der Leitung von Lothar Lewandowsky entstanden sei und daher in städtischer Trägerschaft wäre.

 

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag mit der Änderung aus dem Verwaltungsausschuss abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 36 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung