Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

1.       Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.      Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

3.      Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

4.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

5.      Der Geltungsbereich liegt in der Flur 12, Gemarkung Epe, und ist im beiliegenden Kartenausschnitt gekennzeichnet. Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Geltungsbereich der 43. Änderung aufgehoben werden.

 

Die Tagesordnungspunkte TOP 5 und TOP 6 werden nach Vorschlag von Vors. Bergander gemeinsam beraten.

 

LSBD Greife stellt ausführlich die Vorlagen zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Epe sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 178 „Zwischen Vördener Damm und Bührener Esch“ mit örtlichen Bauvorschriften vor. Im Anschluss erläutert LSBD Greife, dass auf Grund der Örtlichkeit ein sogenanntes Vollverfahren erforderlich ist. Das heißt, dass die Belange von Natur und Landschaft und der Umwelt umfassend zu kartieren sind. Dieses umfasst in der Regel eine komplette Vegetationsperiode. Ferner sind die Fragen der Entwässerung sowie die Bodenbeschaffenheit im Vorfeld zu erkunden bzw. zu beplanen. Er erläutert, dass neben der Entwicklung von Einfamilien- sowie Doppelhäusern auch in Teilen eine verdichtete Bebauung geplant ist. Zudem entsteht innerhalb des Geltungsbereiches ggfs. ein neuer Standort für eine Krippe.

Er ergänzt, dass entsprechende Optionsverträge bezüglich des Grunderwerbs veranlasst werden, um sich die Fläche zu sichern.

 

RM Quebbemann erläutert, dass Bebauungspläne in allen Ortsteilen als Baustein der Stadtentwicklung zu begrüßen sind. Er begrüßt ausdrücklich die bauliche Durchmischung hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten.

 

RM Hundeling schließt sich seinem Vorredner an. Er betont, dass das Baugebiet zur Sicherung des Grundschulstandortes der Honigmoor-Schule in Epe beitragen könne.

 

RM Sieksmeyer führt aus, dass es sich hier um einen gelungenen städtebaulichen Entwurf handelt. Er erläutert, dass aus seiner Sicht Raumwiderstände durch den Landschaftsplan Bramsche gegeben sind. Er spricht im westlichen Bereich Flächen für den Naturschutz (Blänken und Wald) an. Zudem ist er der Auffassung, dass der Waldrand im Geltungsbereich als problematisch anzusehen ist. Er spricht sich dafür aus, den Waldrand und einen Saum von mindestens 10 m freizuhalten und diesen nicht anzutasten.

 

RM Sieksmeyer stellt den Antrag auf Verschiebung der westlichen Grenze in einer Fläche von ca. 2.000 m².

 

LSBD Greife erklärt, dass ein Eingriff in den vorhandenen Wald nicht geplant sei. Möglicherweise könne nach erfolgter Bestandsaufnahme ggfs. über Festsetzungen, der Wald geschützt werden und er ergänzt, dass innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren, nach Erstellung des Landschaftsplanes im Rahmen der Aufstellung, ein Nachdenken über die seinerzeit gemachten Aussagen und eine Bewertung nach heutigen Maßstäben erlaubt sei.

 

RM Riepe regt an, dass alle Ortsteile weiter zu entwickeln sind und hebt die positive Durchmischung der geplanten Bebauung heraus.

 

RM Neils befürwortet die angestoßene Planung in vollem Umfang und verweist auf die inhaltlichen Beratungen im weiteren Verfahren.

 

RM Brinkhus freut sich ausdrücklich auch für den Ortsbürgermeister Epe über die positive Entwicklung, die sie für außerordentlich maßvoll beurteilt.

 

RM Staas-Niemeyer erklärt sich mit den Grundzügen des vorgelegten Aufstellungsbeschlusses einverstanden und weist darauf hin, dass die ökologischen Belange umfänglich geprüft werden sollten.

 

Vors. Bergander lässt über den Antrag von RM Sieksmeyer abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                        1 Stimme dafür

                                                                     10 Stimmen dagegen

                                                                       0 Enthaltungen

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                      10 Stimmen dafür

                                                                       1 Stimme dagegen

                                                                       0 Enthaltungen