Sitzung: 02.07.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0841
TOP 9 und TOP 10 werden auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden zusammen beraten.
Beschlussvorschlag:
- Die 42.
FNP- Änderung - Ortsteil Kalkriese - wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
- Eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird
durchgeführt.
- Für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine
Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden.
- Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Der
genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.
LSBD Greife stellt beide Vorlagen ausführlich vor. Er betont, dass es sich hier ebenfalls um ein Vollverfahren handelt. Folglich werden die Belange von Natur und Landschaft im Rahmen eines Umweltberichtes abzuarbeiten sein.
RM Bei der Kellen erörtert, dass in Kalkriese ein entsprechender Eigenbedarf besteht und keine weiteren Flächen mehr zur Verfügung stehen.
RM Sieksmeyer teilt mit, dass er sich bzgl. der Vorlage enthalten wird, da er noch keine Gelegenheit hatte, diese zu bearbeiten.
RM Riepe erläutert, dass seitens der Bauverwaltung zu prüfen sei, ob auf der zur Verfügung stehenden Fläche mehr Baugrundstücke entwickelt werden könnten.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltungen