Sitzung: 02.07.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0839
Beschlussvorschlag:
- Der Bebauungsplan Nr. 175 „Im Mühlengrund“ wird gemäß § 2 (1)
BauGB aufgestellt.
- Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB wird durchgeführt.
- Für die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 (6) Nr. 7 und § 1 a
BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutz Prüfung (SAP) und
Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen
erheblichen Umwelt Auswirkungen ermittelt und in den einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 (1)
BauGB in Verbindung mit § 3 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch
im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.
- Der genaue Geltungsbereich ist in der Anlage gekennzeichnet.
Vors. Bergander lässt über den TOP 8 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen