Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 175 „Im Mühlengrund“ wird gemäß § 2 (1) BauGB aufgestellt.
  2. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
  3. Für die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 (6) Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutz Prüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umwelt Auswirkungen ermittelt und in den einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 (1) BauGB in Verbindung mit § 3 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.
  5. Der genaue Geltungsbereich ist in der Anlage gekennzeichnet. 

 

 

Vors. Bergander lässt über den TOP 8 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                      11 Stimmen dafür

                                                                       0 Stimmen dagegen

                                                                       0 Enthaltungen