12.1 Wirtschaftsförderung / Veranstaltungen / Breitbandausbau

 

Herr Sandhaus berichtet dem Ausschuss über verschiedene Aktivitäten aus dem Bereich Wirtschafts-förderung / Stadtmarketing während und nach dem Corona-Lockdown mit dem Ziel, die ortsansässige Wirtschaft / Einzelhandel während dieser schweren Zeit zu unterstützen. An der Aktion `Bramsche bringts´ haben sich zum Beispiel über 100 Einzelhändler beteiligt.

 

Geplant sei die Rückkehr zum Sommerkulturprogramm mit den Biergartenkonzerten unter Einhaltung der derzeitigen Hygienebestimmungen.

 

Die Gastro-Radtour wird an allen fünf Sonntagen im August stattfinden.

 

Am 11. Und 12. September findet niedersachsenweit das Aktionswochenende der IHK `Heimatshoppen´ statt.

 

Für die Monate Juni, Juli, August und September gehe ein weiteres Hilfspaket Bund/Länder im Rahmen des beschlossenen Konjunkturpaketes an den Start, das für Unternehmen bis 249 Beschäftigte gelte. Ab der nächsten Woche bestehe die Möglichkeit der Antragstellung.

 

Als sehr erfreulich bezeichnet Herr Sandhaus die in den letzten Wochen sehr rege Nachfrage nach Gewerbeflächen im Bereich Eiker Esch.

 

Über das entsprechende Förderprogramm der EU habe man sich einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € für die Einrichtung der drei WLan-Hotspots Mehrzweckhalle Schleptrup / Sporthalle der IGS / Hasesee (Bereich Beachvollyball / Haseseecafe) als Vollförderung gesichert.

 

Die für den 1. Oktober terminierte BOP-Veranstaltung habe man bewusst noch nicht abgesagt. Realisierbar wäre beispielsweise eine reine Präsensveranstaltung unter Einhaltung der dann gültigen Hygiene- und Abstandsregeln.

 

Unter dem AZUBI-Block habe man mit mehreren Bramscher Unternehmen eine Web-Präsens erstellt, unter denen die Unternehmen ihre eigenen Ausbildungsprodukte vorstellen.

 

In Sachen Breitbandausbau durch den Landkreis Osnabrück habe es erhebliche Verzögerungen gegeben. Rede und Antwort wird die Stabsstelle des Landkreises am 02. Juli stehen. Im Ortsteil Achmer konnten mehr als 500 Haushalte durch einen Ausbau der EWETEL an das Glasfasernetz angeschlossen werden.

 

12.2 Neues Umsatzsteuerrecht

 

Herr ESTR Willems informiert den Ausschuss, dass sich im Jahr 2016 aufgrund europarechtlicher Vorgaben das Umsatzsteuerrecht geändert habe. Aufgrund des § 2b Umsatzsteuergesetz werde voraussichtlich ein nicht unerheblicher Teil von öffentlichen Dienstleistungen der Kommunen umsatzsteuerpflichtig. Die zunächst für 5 Jahre geltende Übergangsfrist wurde nochmal um 2 Jahre verlängert. Hier gebe es noch viele rechtliche Unsicherheiten.