Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der anliegenden Satzung der Stadt Bramsche über die Erhebung von Friedhofsgebühren, einschließlich des Gebührentarifes, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird beschlossen.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage mit folgenden Ergebnissen abstimmen:

 

Die unter A. bis F. aufgeführten Gebührenpositionen werden um 20% des aktuellen Gebührenwertes angehoben. Die Gebühr für das Abräumen der Grabanlagen wird nicht nach Aufwand berechnet, sondern weiterhin mit € 40,- zzgl. 20 % Erhöhung.

 

 

Abstimmungsergebnis:                      11 Stimmen dafür

                                                                       0 Stimmen dagegen

                                                                       0 Enthaltungen