Beschluss: einstimmig mit Änderungen angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Friedhöfe der Stadt Bramsche – Friedhofssatzung – wird beschlossen.

 

Aufgrund der lebhaften Diskussion werden TOP 6 und TOP 6.1 unter diesem TOP mit behandelt.

 

LSBD Greife stellt die inhaltlichen Anpassungen der Satzung vor.

 

RM Quebbemann fragt an, warum die Ortsräte Achmer und Sögeln nicht beteiligt worden seien und ob man dieses noch nachholen sollte.

 

Er schlägt vor, die pflegefreien Rasensarggräber, die eine weitere Bestattungsmöglichkeit bieten und ein zentraler Punkt für die Zustimmung der Vorlage seien, mit in die Satzung aufzunehmen. Bis zur nächsten Verwaltungsausschusssitzung sollte ein Formulierungsvorschlag von der Verwaltung vorliegen. Dieses Thema werde ebenfalls seit Jahren im Ortsrat Achmer diskutiert und müsse nun zeitnah umgesetzt werden auch im Hinblick auf eine Alternative zum nahegelegenen Friedwald. Zudem werde den Bürgern eine weitere Möglichkeit geschaffen, ihre Angehörigen individuell bestatten zu können.

 

RM Neils stimmt dem Vorschlag von RM Quebbemann zu.

Zu der in TOP 6 und TOP 6.1 aufgeführten Neufassung der Friedhofsgebühren erklärt er, dass die Fraktion einer Erhöhung der Gebühren von 20 % zustimme.

 

RM Sieksmeyer ergänzt, dass seine Fraktion ebenfalls die inhaltlichen Änderungen der Satzung mittrage und er unterstütze die Initiative der CDU, was die Errichtung der Rasengrabflächen betreffe.

Er bemängelt die unterschiedlichen Friedhofsgebühren in den einzelnen Ortsteilen (städtische Friedhöfe / Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft). Eine Erhöhung von 20 % (1,8 %/a) sei eine angemessene Steigerung und er wünsche sich für die Zukunft alle 5 Jahre eine Anpassung. Zudem sollte auch das Gespräch mit den kirchlichen Vertretern gesucht werden, um einheitliche Friedhofsgebühren in den Ortsteilen zu bekommen.

 

RM Riepe befürwortet ebenso eine Gebührenerhöhung von 20 %. Er erklärt, dass sich Gespräche mit kirchlichen Vertretern in den Arbeitskreisen aufgrund von mangelnder Transparenz als sehr schwierig erwiesen haben und er erwartet von den Kirchen ein entsprechendes Entgegenkommen.

 

RM Kiesekamp ist der Meinung, dass sich die Kirchen nicht in die „Karten“ schauen lassen werden. Da es sich hierbei um die Gebührenordnung der kommunalen Friedhöfe der Stadt Bramsche handle, hätten durchaus alle Ortsräte beteiligt werden können. Er wünscht sich von den jetzigen Ratsmitgliedern eine feste Empfehlung an künftigen Mitglieder, die Friedhofsgebühren in den kommenden Jahren weiter anzugleichen.

 

RM Quebbemann widerspricht der Empfehlung von RM Kiesekamp und fügt hinzu, dass eine Bestattung auf einem städtischen Friedhof kein Luxusgut werden darf. Dieses wäre wahrscheinlich durch den unverhältnismäßigen Vorschlag der Verwaltung gegenüber den kirchlichen und anderen kommunalen Friedhöfen dann eingetreten.

 

BGM Pahlmann betont, dass sich alle Partien sehr gut eingebracht haben, um zu einem Konsens zu kommen und es gehe bei diesen Verhandlungen darum, einheitliche Gebühren zu schaffen. Er bezieht sich dabei auf die Stellungnahme des Landesrechnungshofes, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, realistische Friedhofsgebühren zu erheben. Gerade weil die einzelnen Kirchengemeinden vor Ort sehr heterogen seien, haben diverse Gespräche mit den Vertretern stattgefunden, um ein einheitliches Bild über die Kosten zu erhalten und das Kulturgut Bestattungswesen zu pflegen, damit es für alle Menschen möglich sei, die gewünschte Bestattungsform zu wählen.

 

Frau Böck-Scheider erklärt den Sachverhalt zu der pflegefreien Rasensarggrabbestattung.

 

RM Quebbemann ergänzt, diese Bestattungsform erst anzubieten, wenn die realen Kosten ermittelt worden seien und man die Flächen bereitstellen könne.

 

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage mit nachfolgendem Formulierungsvorschlag abstimmen und bedankt sich bei allen Anwesenden für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem sensiblen Thema.

 

Ergänzung:

C) in pflegefreien Rasensarggräbern für Verstorbene nach Vollendung des 6. Lebensjahres (Erwachsenenreihengräber). Pflegefreie Rasensarggräber befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die von der Stadt Bramsche unterhalten werden. Die einzelnen Grabstätten werden nicht gekennzeichnet, und lassen keine besondere Gestaltung zu. Auf Wunsch der Angehörigen ist die Anbringung eines Gedenkschildes auf einem/r gemeinschaftlichen Grabstein/Stele innerhalb der Grabanlage möglich.

 

 

Abstimmungsergebnis:                      11 Stimmen dafür

                                                                       0 Stimmen dagegen

                                                                       0 Enthaltungen