Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2021 wird ohne Änderung beschlossen.

 

Auf Nachfrage von ORM Quebbemann, wie der Passus „wenn es der Baufortschritt zulässt“ zu verstehen sei, entgegnet EStR Willems, dass die Bautätigkeiten im Wesentlichen abgeschlossen sein sollten.

Es könne beim Endausbau einer Straße aber nicht zwingend auf die letzten zu bebauenden Grundstücke gewartet werden.

 

Abstimmungsergebnis: 13 dafür

                                           0 dagegen

                                           0 Enthaltungen