Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Bramsche beschließt die Ordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftsanlage Achmer der Stadt Bramsche.

 

Der derzeit gültige Kostentarif für die Dorfgemeinschaftsanlage im Stadtteil Achmer ab 01.01.2002 wird dadurch aufgehoben.

 

  1. Sollte die Nutzungsvergabe gegen Entgelt künftig umsatzsteuerpflichtig werden, erhöhen sich die Entgelte um die gesetzliche Umsatzsteuer.

 

 

EStR Willems erläutert die Vorlagen 760-1 und 760-2 (Tischvorlage) und die Notwendigkeit der Erstellung einer neuen Nutzungsordnung für die DGA.

Auf Vorschlag der beteiligten Gremien wird der Jugendraum nunmehr in „Kleiner Saal“ umbenannt.

 

Außerdem wurde in § 3 der Benutzungsordnung der Wunsch umgesetzt, die Halle im Regelfall auch während der Ferienzeiten zu nutzen.  EStR Willems erklärt, dass die Nutzungszeiten während der Ferienzeiten dann eingeschränkt oder untersagt werden können, wenn der städtische Hausmeister für dieses Objekt z.B. im Urlaub sei und es auch keine Vertretungsregelung gibt oder wenn die Benutzung mit unverhältnismäßigen Bewirtschaftungskosten verbunden ist. Dieses könne z.B. im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr der Fall sein, wenn die Halle für eine Veranstaltung an einem kalten Wintertag wieder komplett beheizt werden müsste.

 

Als dritte Änderung wurde zudem in § 4 Nr. 6 der Benutzungsordnung die Vorgabe zur Verwendung von wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen für Speisen und Getränke etwas zurückgenommen. Der Zusatz für das Verbot der Verwendung von Milch, Zucker, Senf etc. in Einportionspackungen wurde gestrichen, was sich auch gerade in den jetzigen Zeiten als durchaus pragmatisch erweisen würde. 

 

Mit der ergänzenden Vorlage 760-2 soll darüber hinaus die unentgeltliche Nutzung für bestimmte Veranstaltungsarten geregelt werden.

Die bereits in der Vorlage 776 über die vorläufige Entgeltordnung enthaltene klarstellende Ergänzung ist versehentlich nicht in die Vorlage 760-1 übertragen worden. Sie betrifft eigene städtische Nutzungen und solche, die vom Ortsrat selbst oder in seinem Interesse für die Ortschaft Achmer erfolgen.

 

ORM Quebbemann fragt, ob bzgl. der Benutzungsordnung auch Rücksprache mit den Hauptnutzergruppen (Vereine) gehalten wurde.

EStR Willems entgegnet, dass diese Rücksprache nicht Aufgabe der Stadtverwaltung sei. Hier seien vielmehr die Mitglieder des Ortsrates gefragt, da diese doch die Interessen des Ortsteils und somit auch der Vereinsmitglieder vertreten und die DGA ähnlich einem Dorfgemeinschaftshaus betrieben werden soll.

 

ORM Quebbemann bemängelt zudem die Regelung der Entgeltberechnung. Hier sei es nach seiner Auffassung nicht plausibel, dass die Durchführung einer Vereinsveranstaltung gegen Eintrittsgeld (z.B. Oktoberfest des SC Achmer) für den Verein teurer sei, als wenn eine Privatperson ein vergleichbares Fest im kleinen Saal organisiert. Nach der Entgeltordnung müsse der SC Achmer dann für die Nutzung des kleinen Saals inkl. Küche 100,- Euro zahlen, die Privatperson hingegen nur 70,- Euro.

EStR Willems erwidert, dass der hierin keinen Wertungswiderspruch sieht. Es sei gewollt, dass für kommerzielle Veranstaltungen (Erhebung von Eintrittsgeld) ein höheres Entgelt erhoben wird als für private Feiern.

 

Zur Vorgabe der Nutzung von Mehrweggeschirr und wiederverwendbaren Verpackungen folgt eine kontroverse Diskussion der Sitzungsteilnehmer.

Alle sind sich einig, dass aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit eine solche Vorgabe grundsätzlich sinnvoll sei; uneinig sind sich die Mitglieder des Ortsrates darin, ob die Vorgaben präzise genug formuliert sind oder ggf. sogar zu präzise.

EStR Willems schlägt vor, die Benutzungsordnung in der vorliegenden Fassung zunächst einmal so zu verabschieden. Sollten sich einige Formulierungen bzw. Vorgaben als nicht pragmatisch erweisen, könne die Benutzungsordnung in diesen Punkten jederzeit geändert werden. Im Übrigen werden die gleichen Vorgaben in der Marktsatzung seit Jahren ohne nennenswerte Probleme angewandt.

 

OBM Hennig lässt über die Vorlage zur Ordnung über die Benutzung der Dorfgemeinschaftsanlage Achmer in der vorliegenden Form abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 8 dafür

                                          0 dagegen

                                          5 Enthaltungen