Sitzung: 29.06.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Beschlussvorschlag:
- Die im Rahmen des Planverfahrens
vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der Vorlage genannten
Änderungen und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte
„Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage
aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
- Der Bebauungsplan Nr. 168 „Am Papenbruch“
mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in
der vorliegenden Fassung als Satzung und der dazugehörigen Begründung
beschlossen.
RM Staas-Niemeyer verlässt für diesen TOP den Ratssaal.
RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage
16-21/0775 vor.
RM Sieksmeyer halte
den Bebauungsplan Nr. 168 für einen der problematischsten Pläne der letzten 30
Jahre, da u.a. der gesamte Bereich in einem Überflutungsbereich (HQ extrem) der
Hase liege. Laut Planung erfolge eine Flächenversiegelung von 15.640 m² durch
Bau von Verkehrsflächen. Gleichzeitig sei vorgesehen, dass das
Oberflächenwasser auf den Grundstücken versickern solle. Dieses sei wiederum
nur möglich, wenn die Grundstücksflächen vorher durch Auffüllung erhöht werden,
damit der notwendige Grundwasserflurabstand erreicht sei. Seine Fraktion sehe
das wie ein hilfloses Unterfangen, außerdem sei durch die zusätzliche
Flächenversiegelung im Plangebiet bei Starkregenereignissen eine zusätzliche
Belastung für die bestehende Wohnbebauung am Penter Weg zu befürchten, da
bisherige Abfluss- und Versickerungsflächen verloren gingen. Aus Sicht seiner
Fraktion sollte der gesamte Geltungsbereich grundsätzlich von einer Bebauung
freigehalten und stattdessen als Retentionsfläche vorgehalten werden. Der
geplante Neubau des Kindergartens im Plangebiet grenzt in östlicher Richtung an
die Osnabrücker Straße mit einer täglichen Verkehrsbelastung von 10.500
Fahrzeugen und in nördlicher Richtung an die Straße „Auf dem Damm“, mit einer
täglichen Verkehrsbelastung von 13.500 Fahrzeugen. Für beide Straßenzüge werde
in der Prognose der schallschutztechnischen Untersuchung von einer Steigerung
der Verkehrsbelastung von mehr als 1.000 Fahrzeugen täglich bis 2030
ausgegangen. In keiner der vorliegenden Untersuchungen werden Aussagen zu den
voraussichtlichen Immissionsbelastungen hinsichtlich Feinstaub und Stickoxide
getroffen. Seine Fraktion halte das für bedenklich. Die Frei- bzw. Spielfläche
des Kindergartens werde nördlich durch den 7,5 m hohen Riegelbau des
Kindergartens, mit dahinterliegender 1,3 m hoher Schallschutzmauer begrenzt. In
östlicher Richtung liege das 110 m lange Gebäude des Möbelhauses Hardeck und in
südlicher Abgrenzung sehe der Bebauungsplan Wohnbebauung mit drei Vollgeschossen
zuzüglich Staffelgeschoss vor, wobei eine Gebäudelänge über 50 m zulässig sein
solle. In der auf drei Seiten erfolgenden Einfriedung mit hohen massiven
Baukörpern sehe seine Fraktion eine Beeinträchtigung der Qualität der geplanten
Freifläche für die Kinderbetreuung. Das Plangebiet sei hinsichtlich der zu
erwartenden Änderungen im Mobilitätsbereich nicht zukunftsfähig ausgerichtet.
Es sei keine direkte ÖPNV-Anbindung des Planbereiches eingeplant. Deshalb werde
in der Verkehrsuntersuchung kein Kind oder Kindergartenmitarbeiter den
öffentlichen Verkehrsmitteln zugeordnet. Es sei bezeichnend, dass es mehr als
30 Parkplätze geben soll, aber keine Bushaltestelle eingeplant wäre. Die mit
dem Bebauungsplan implizierten Bauvorhaben seien aus ökonomischen Gründen
ebenfalls zweifelhaft. Die für die Kita notwendigen Flächenankäufe seien nicht
notwendig gewesen, da an der Moltkestraße ausreichende stadteigene Flächen zur
Verfügung stünden. Der Grundstücksankaufspreis für die Wohnbauflächen mit 50 –
60 Wohneinheiten liege mehr als doppelt so hoch, als der Ankaufspreis von
Wohnbauerwartungsland in anderen städtischen innenstadtnahen Gebieten. Seine
Fraktion bezweifele daher sehr, dass analog zur Breslauer Straße die Nachfrage
nach preisgünstigen Wohnraum befriedigt werden könne. Der Bebauungsplan „Am
Papenbruch“ sei als Standort für einen Neubau des Kindergartens nicht ideal und
erfülle nicht die ökonomischen und ökologischen Anforderungen. Visuell werde es
ebenfalls keine Bereicherung für das Stadtbild von Bramsche werden. Seine
Fraktion werde daher den Beschlussvorschlag ablehnen.
RM Quebbemann erklärt,
dass seine Fraktion in vorherigen Planungsschritten dieses Bebauungsplanes
ebenfalls Kritik geübt habe. Den Kindergarten zum Beispiel an der am meisten in
Bramsche befahrenen Straße sozusagen als Schallschutz für die privat und
öffentlich vermarkteten Flächen vorzusehen, erschien seiner Fraktion nicht als
die erste Intention zu sein. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe es aber darum, den
Kindergarten schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, da die noch fehlenden
Kindergartenplätze dringend zur Verfügung gestellt werden müssten. Es seien
Äußerungen gekommen, dass alles nur noch zentralisiert werden sollte. Dieser
Meinung sei seine Fraktion jedoch nicht, da Kindergartenplätze auch in den
Ortsteilen notwendig seien. Der betreffende Bereich „Am Papenbruch“ wäre aber
gut vertretbar. RM Quebbemann erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage
zustimmen werde.
RM Riepe ist
ebenfalls der Meinung, dass eine Bushaltestelle eingerichtet werden sollte.
Außerdem wäre aus Sicht seiner Fraktion eine Schallschutzwand zum Möbelhaus
Hardeck wünschenswert gewesen, damit die Anlieger auf nicht öffenbare Fenster
verzichten könnten. Aber es werde auch die Dringlichkeit gesehen, Wohnraum und
Kindergartenplätze zu schaffen. Seine Fraktion werde der Vorlage daher
zustimmen.
RM Bergander ist der
Meinung, das falsche Aussagen nicht wahr werden, wenn man sie immer wiederhole.
Sich immer darauf festzulegen, dass der Bereich des Bebauungsplanes „Am
Papenbruch“ im Überflutungsbereich liege, mache keinen Sinn, zumal belegt sei,
dass der Bereich hochwassersicher wäre. Wenn man sich die Entwicklung des
B-Planes in den Fachausschusssitzungen umfangreich erklären lasse und beachte,
wie gebaut werden solle, welche Nutzung angestrebt sei, wie die Optik sich
vollkommen ändern werde, was für hochwertige Wohnquartiere dort entstehen, die
in jedem Markt sofort veräußert werden können und dann immer noch behaupten
würde, man mache einen Fehler, der wisse nicht um die Dimensionen, die geplant
seien.
RM Sieksmeyer stellt
klar, dass keine Unwahrheiten verbreitet worden seien. Der gesamte
Geltungsbereich des Bebauungsplanes sei vom NLWKN als Überflutungsbereich für
ein HQ Extrem 1,3 ausgewiesen worden. Das sei eine Tatsache und könne nicht
geleugnet werden.
RM Quebbemann erklärt,
dass es in keiner Weise von seiner Fraktion bestritten werde, dass die Flächen
und Wohnungen von den privaten Eigentümern, die sie zum großen Teil auch zur
Selbstvermarktung behalten können, vermarktbar seien und zu guten Preisen
verkauft oder vermietet werden können.
RV Brinkhus lässt
über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 31
Stimmen dafür
4 Stimmen dagegen
1 Enthaltung