Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der Vorlage genannten Änderungen und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 168 „Am Papenbruch“ mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der vorliegenden Fassung als Satzung und der dazugehörigen Begründung beschlossen.

 

 

 


RM Staas-Niemeyer verlässt für diesen TOP den Ratssaal.

 

RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0775 vor.

 

RM Sieksmeyer halte den Bebauungsplan Nr. 168 für einen der problematischsten Pläne der letzten 30 Jahre, da u.a. der gesamte Bereich in einem Überflutungsbereich (HQ extrem) der Hase liege. Laut Planung erfolge eine Flächenversiegelung von 15.640 m² durch Bau von Verkehrsflächen. Gleichzeitig sei vorgesehen, dass das Oberflächenwasser auf den Grundstücken versickern solle. Dieses sei wiederum nur möglich, wenn die Grundstücksflächen vorher durch Auffüllung erhöht werden, damit der notwendige Grundwasserflurabstand erreicht sei. Seine Fraktion sehe das wie ein hilfloses Unterfangen, außerdem sei durch die zusätzliche Flächenversiegelung im Plangebiet bei Starkregenereignissen eine zusätzliche Belastung für die bestehende Wohnbebauung am Penter Weg zu befürchten, da bisherige Abfluss- und Versickerungsflächen verloren gingen. Aus Sicht seiner Fraktion sollte der gesamte Geltungsbereich grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten und stattdessen als Retentionsfläche vorgehalten werden. Der geplante Neubau des Kindergartens im Plangebiet grenzt in östlicher Richtung an die Osnabrücker Straße mit einer täglichen Verkehrsbelastung von 10.500 Fahrzeugen und in nördlicher Richtung an die Straße „Auf dem Damm“, mit einer täglichen Verkehrsbelastung von 13.500 Fahrzeugen. Für beide Straßenzüge werde in der Prognose der schallschutztechnischen Untersuchung von einer Steigerung der Verkehrsbelastung von mehr als 1.000 Fahrzeugen täglich bis 2030 ausgegangen. In keiner der vorliegenden Untersuchungen werden Aussagen zu den voraussichtlichen Immissionsbelastungen hinsichtlich Feinstaub und Stickoxide getroffen. Seine Fraktion halte das für bedenklich. Die Frei- bzw. Spielfläche des Kindergartens werde nördlich durch den 7,5 m hohen Riegelbau des Kindergartens, mit dahinterliegender 1,3 m hoher Schallschutzmauer begrenzt. In östlicher Richtung liege das 110 m lange Gebäude des Möbelhauses Hardeck und in südlicher Abgrenzung sehe der Bebauungsplan Wohnbebauung mit drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss vor, wobei eine Gebäudelänge über 50 m zulässig sein solle. In der auf drei Seiten erfolgenden Einfriedung mit hohen massiven Baukörpern sehe seine Fraktion eine Beeinträchtigung der Qualität der geplanten Freifläche für die Kinderbetreuung. Das Plangebiet sei hinsichtlich der zu erwartenden Änderungen im Mobilitätsbereich nicht zukunftsfähig ausgerichtet. Es sei keine direkte ÖPNV-Anbindung des Planbereiches eingeplant. Deshalb werde in der Verkehrsuntersuchung kein Kind oder Kindergartenmitarbeiter den öffentlichen Verkehrsmitteln zugeordnet. Es sei bezeichnend, dass es mehr als 30 Parkplätze geben soll, aber keine Bushaltestelle eingeplant wäre. Die mit dem Bebauungsplan implizierten Bauvorhaben seien aus ökonomischen Gründen ebenfalls zweifelhaft. Die für die Kita notwendigen Flächenankäufe seien nicht notwendig gewesen, da an der Moltkestraße ausreichende stadteigene Flächen zur Verfügung stünden. Der Grundstücksankaufspreis für die Wohnbauflächen mit 50 – 60 Wohneinheiten liege mehr als doppelt so hoch, als der Ankaufspreis von Wohnbauerwartungsland in anderen städtischen innenstadtnahen Gebieten. Seine Fraktion bezweifele daher sehr, dass analog zur Breslauer Straße die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnraum befriedigt werden könne. Der Bebauungsplan „Am Papenbruch“ sei als Standort für einen Neubau des Kindergartens nicht ideal und erfülle nicht die ökonomischen und ökologischen Anforderungen. Visuell werde es ebenfalls keine Bereicherung für das Stadtbild von Bramsche werden. Seine Fraktion werde daher den Beschlussvorschlag ablehnen.

 

RM Quebbemann erklärt, dass seine Fraktion in vorherigen Planungsschritten dieses Bebauungsplanes ebenfalls Kritik geübt habe. Den Kindergarten zum Beispiel an der am meisten in Bramsche befahrenen Straße sozusagen als Schallschutz für die privat und öffentlich vermarkteten Flächen vorzusehen, erschien seiner Fraktion nicht als die erste Intention zu sein. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe es aber darum, den Kindergarten schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, da die noch fehlenden Kindergartenplätze dringend zur Verfügung gestellt werden müssten. Es seien Äußerungen gekommen, dass alles nur noch zentralisiert werden sollte. Dieser Meinung sei seine Fraktion jedoch nicht, da Kindergartenplätze auch in den Ortsteilen notwendig seien. Der betreffende Bereich „Am Papenbruch“ wäre aber gut vertretbar. RM Quebbemann erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

 

RM Riepe ist ebenfalls der Meinung, dass eine Bushaltestelle eingerichtet werden sollte. Außerdem wäre aus Sicht seiner Fraktion eine Schallschutzwand zum Möbelhaus Hardeck wünschenswert gewesen, damit die Anlieger auf nicht öffenbare Fenster verzichten könnten. Aber es werde auch die Dringlichkeit gesehen, Wohnraum und Kindergartenplätze zu schaffen. Seine Fraktion werde der Vorlage daher zustimmen.

 

RM Bergander ist der Meinung, das falsche Aussagen nicht wahr werden, wenn man sie immer wiederhole. Sich immer darauf festzulegen, dass der Bereich des Bebauungsplanes „Am Papenbruch“ im Überflutungsbereich liege, mache keinen Sinn, zumal belegt sei, dass der Bereich hochwassersicher wäre. Wenn man sich die Entwicklung des B-Planes in den Fachausschusssitzungen umfangreich erklären lasse und beachte, wie gebaut werden solle, welche Nutzung angestrebt sei, wie die Optik sich vollkommen ändern werde, was für hochwertige Wohnquartiere dort entstehen, die in jedem Markt sofort veräußert werden können und dann immer noch behaupten würde, man mache einen Fehler, der wisse nicht um die Dimensionen, die geplant seien.

 

RM Sieksmeyer stellt klar, dass keine Unwahrheiten verbreitet worden seien. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes sei vom NLWKN als Überflutungsbereich für ein HQ Extrem 1,3 ausgewiesen worden. Das sei eine Tatsache und könne nicht geleugnet werden.

 

RM Quebbemann erklärt, dass es in keiner Weise von seiner Fraktion bestritten werde, dass die Flächen und Wohnungen von den privaten Eigentümern, die sie zum großen Teil auch zur Selbstvermarktung behalten können, vermarktbar seien und zu guten Preisen verkauft oder vermietet werden können.

 

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 31 Stimmen dafür

                                                                  4 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung