Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 170 „Spechtstraße" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.       Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen.

 

3.       Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird vorgenommen. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

4.       Der Geltungsbereich liegt in der Flur 3 der Gemarkung Schleptrup und ist im beigefügten Lageplan kenntlich gemacht.

 


LSBD Greife stellt die Vorlage vor.

 

RM Marewitz weist darauf hin, dass bei der Beschreibung des Geltungsbereiches „westlicher Bereich“ heißen muss und nicht „östlicher Bereich“. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass sich die Neubauten in das Gesamtbild der Siedlung gut einfügen.

 

Die Ausschussmitglieder begrüßen die Baulandentwicklung in Lappenstuhl.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                            0 Stimmen dagegen

                                                            0 Enthaltungen