Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I“, 4. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren.  Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2 a BauGB wird abgesehen.

 

  1. Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie von einer frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Lageplan dargestellt.

 

  1. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 131 „Innenstadt I“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung soll in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I“, 4. Änderung außer Kraft gesetzt werden.

 


LSBD Greife stellt die Vorlage vor.

 

RM Pöppe kritisiert, dass in einem von denkmalgeschützten Häusern umgebener Bereich ein moderner Neubau errichtet werden soll. Zudem sei die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert worden.

 

LSBD Greife entgegnet, dass lediglich von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen wird. Im Anschluss wird der Öffentlichkeit und den Behörden die Möglichkeit gegeben die Bebauungspläne einzusehen.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 10 Stimmen dafür

                                                            0 Stimmen dagegen

                                                            1 Enthaltung