Beschlussvorschlag:

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 167 „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“ mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

Vors. Bergander schlägt vor die Tagesordnungspunkte 7 und 7.1 gemeinsam zu beraten.

Die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden.

 

Frau Drewes stellt die beiden Vorlagen vor.

 

RM Marewitz stellt klar, dass in diesem Ausschuss lediglich die baurechtlichen Belange beraten werden können, über die schulischen Aspekte muss die Landesschulbehörde entscheiden.

 

RM Staas-Niemeyer spricht sich gegen die Vorlage aus, da es sich um einen ungünstigen Standort für eine Schule handelt. Zudem seien die Einwendungen des Nachbarn nicht berücksichtigt worden.

 

LSBD Greife erläutert die Auswahl des Standortes und die rechtlichen Grundlagen.

 

LSBD Greife beantwortet die übrigen Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage 773 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 7 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                4 Enthaltungen