Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Bramsche vom 05.12.2019 wird in der Fassung des anliegenden Satzungsentwurfes beschlossen.

 

 


RM Lübbe erläutert kurz die Vorlage.

 

RM Quebbemann schlägt vor, den Zeitraum der Stundung von einem Jahr auf 6 Monate zu ändern.

 

                                               

 

Neue Regelung

 

 

Stundung:          

 

Bürgermeister/

Bürgermeisterin

bis 1 Jahr 6 Monate in uneingeschränkter Höhe,               

darüber hinaus bis 50.000,00 €  

 

VA

alle übrigen Fälle             

 

RM Staas-Niemeyer ist der Meinung, dass die Satzung eine traurige Aktualität bekommen wird. Durch die Corona Krise habe jeder enorme Auswirkungen, aber für unsere Bramscher Gewerbebetriebe werde es zum großen Teil existenzbedrohend sein. Durch die fehlenden Einnahmen sei die Zahlungsfähigkeit extrem und ganz schnell bedroht. Es sei schnelle Hilfe erforderlich, um Insolvenzen zu vermeiden. Bund und Länder hätten zwar viele Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, aber wann das bei den Einzelnen ankomme, wisse man nicht. Alle Maßnahmen, die auf kommunaler Ebene im vertretbaren Rahmen gemacht werden können und die sofort und direkt ankommen, müssen ihrer Meinung nach auch sofort getan werden. Ihre Fraktion hatte geplant einen Dringlichkeitsantrag für diese Ratssitzung zu stellen. Inhalt des Antrages sollte sein, dass für alle Gewerbebetriebe die Gewerbesteuervorauszahlungen pauschal, ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen, für zunächst drei Monate gestundet werden. Das entlaste die Firmen sofort und wäre kein Verzicht auf Einnahmen. Es wäre aber ein Signal an die Firmen, dass die Politik und die Verwaltung sie nicht alleine lasse. Aber aufgrund der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) war die Antragstellung erst zur nächsten Verwaltungsausschusssitzung möglich. Sie bitte dennoch darum, dass die Gewerbesteuervorauszahlungen zum jetzigen Zeitpunkt zu mindestens nicht angemahnt werden. Sie weist darauf hin, dass der Bürgermeister gemäß der vorliegenden Satzung Beträge bis nunmehr 6 Monate in uneingeschränkter Höhe stunden könne und bittet darüber nachzudenken, die Gewerbesteuer für drei Monate eventuell nicht anzumahnen und auf die Verzugszinsen zu verzichten. Sie ist der Meinung, dass ein politisches Handeln im Moment wichtiger sei, als eine Buchstabengetreue enge Auslegung der Vorschriften.

 

ESTR Willems erklärt, dass die Verwaltung mit eingehenden Anträgen so unbürokratisch wie möglich umgehen wird. Er müsse jedoch darauf verweisen, dass am heutigen Tage ein Erlass des niedersächsischen Innenministeriums eingegangen sei, der besage, dass bei den zu treffenden Maßnahmen, also gerade bei Stundungen, darauf geachtet werden müsse, dass die Belastungen und Geschäftsausfälle in einer Krise durchaus unterschiedlich sein können und deswegen ein Pauschalverfahren nicht in Betracht komme. Die nachweislich und unmittelbar Betroffenen haben erleichterte Nachweismöglichkeiten und es sollen Anträge nicht deswegen zurückgewiesen werden, weil im Moment nur glaubhaft gemacht, aber noch nicht nachgewiesen werden könne, welche Ausfälle passieren. Die Verwaltung werde damit entsprechend umgehen, aber man komme nicht umhin, jeden einzelnen Fall zu bescheiden, denn die Verwaltung muss sich an einen solchen Erlass halten.

 

ESTR Willems teilt mit, dass für die Fälle, die aufgrund der höheren Wertgrenzen bei Niederschlagung und Erlass nicht mehr das Gremium per Vorlage erreichen, einmal jährlich eine Informationsvorlage zur Kenntnisnahme erstellt werde.

 

RM Quebbemann hält es für sicher richtig, dass Bramscher Betriebe in unterschiedlicher Art und Weise erheblich leiden und die Kommunalpolitik aufgefordert sei, zu helfen, wo geholfen werden kann. Aber generelle Dinge wie Stundungen von Gewerbesteuern und andere Dinge, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Kommunen fallen, werden seiner Meinung nach sehr gut auf Landes- und Bundesebene geregelt. Seine Fraktion halte es nicht für einen guten Zeitpunkt, sich parteipolitisch mit Anträgen zu überbieten, sondern der Rat solle weiterhin in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam in dem Geiste, in dem auch diese Sitzung verabredet (Pairingverfahren, Fachausschüsse) worden ist, die Herausforderungen dieser Pandemie angehen. RM Quebbemann bedankt sich ausdrücklich bei RM Neils für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld dieser Ratssitzung.

 

RM Neils ist ebenfalls der Meinung, dass es den Bramscher Betrieben schlecht gehe und sie vor einer ungewissen Zukunft stehen. Aber der Rat müsse erst prüfen und dann handeln. Der Bürgermeister habe es bereits gesagt, dass ein Nachtragshaushalt erstellt werden müsse. Ebenso wird über eine Haushaltssperre und ähnliche Maßnahmen nachgedacht werden müssen. Die Stadt Bramsche werde mit Sicherheit im Bereich der Gewerbesteuer Millionenverluste haben, so dass genau geprüft werden muss, welche Planungen wirklich durchgeführt und welche gestrichen werden müssen. Zum derzeitigen Zeitpunkt könne niemand sagen, wie das Haushaltsjahr 2020 enden wird, man müsse aber davon ausgehen, dass die Auswirkungen der jetzigen Krise noch in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zu merken sein werden. Es wäre zu wünschen, dass man so gut daraus komme, wie zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise in den Jahren 2009/2010, als relativ schnell Förderprogramme und andere öffentliche Maßnahmen umgesetzt wurden. Die Anregung der FDP-Fraktion sei grundsätzlich gut, aktuell müsse man sich aber auf das beschränken, was die Kommune tatsächlich beeinflussen kann.

 

Stellv. RV Rothert lässt über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Änderung (bis 1 Jahr 6 Monate) der Vorlage WP 16-21/0731-1 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 23 Stimmen dafür

                                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                                  1 Enthaltung