Beschlussvorschlag:
Die Satzung über Stundung,
Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Bramsche vom 05.12.2019
wird in der Fassung des anliegenden Satzungsentwurfes beschlossen.
RM Lübbe erläutert kurz die Vorlage.
RM Quebbemann schlägt vor, den Zeitraum der Stundung von einem Jahr auf 6 Monate zu ändern.
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Neue Regelung |
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Stundung: |
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Bürgermeister/ Bürgermeisterin |
bis darüber hinaus bis 50.000,00 € |
VA |
alle übrigen Fälle |
RM Staas-Niemeyer ist der Meinung,
dass die Satzung eine traurige Aktualität bekommen wird. Durch die Corona Krise
habe jeder enorme Auswirkungen, aber für unsere Bramscher Gewerbebetriebe werde
es zum großen Teil existenzbedrohend sein. Durch die fehlenden Einnahmen sei
die Zahlungsfähigkeit extrem und ganz schnell bedroht. Es sei schnelle Hilfe
erforderlich, um Insolvenzen zu vermeiden. Bund und Länder hätten zwar viele
Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, aber wann das bei den Einzelnen ankomme,
wisse man nicht. Alle Maßnahmen, die auf kommunaler Ebene im vertretbaren
Rahmen gemacht werden können und die sofort und direkt ankommen, müssen ihrer
Meinung nach auch sofort getan werden. Ihre Fraktion hatte geplant einen
Dringlichkeitsantrag für diese Ratssitzung zu stellen. Inhalt des Antrages
sollte sein, dass für alle Gewerbebetriebe die Gewerbesteuervorauszahlungen pauschal,
ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen, für zunächst drei Monate gestundet
werden. Das entlaste die Firmen sofort und wäre kein Verzicht auf Einnahmen. Es
wäre aber ein Signal an die Firmen, dass die Politik und die Verwaltung sie
nicht alleine lasse. Aber aufgrund der Vorschriften des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) war die Antragstellung erst zur nächsten
Verwaltungsausschusssitzung möglich. Sie bitte dennoch darum, dass die
Gewerbesteuervorauszahlungen zum jetzigen Zeitpunkt zu mindestens nicht
angemahnt werden. Sie weist darauf hin, dass der Bürgermeister gemäß der
vorliegenden Satzung Beträge bis nunmehr 6 Monate in uneingeschränkter Höhe
stunden könne und bittet darüber nachzudenken, die Gewerbesteuer für drei
Monate eventuell nicht anzumahnen und auf die Verzugszinsen zu verzichten. Sie
ist der Meinung, dass ein politisches Handeln im Moment wichtiger sei, als eine
Buchstabengetreue enge Auslegung der Vorschriften.
ESTR Willems erklärt, dass die
Verwaltung mit eingehenden Anträgen so unbürokratisch wie möglich umgehen wird.
Er müsse jedoch darauf verweisen, dass am heutigen Tage ein Erlass des
niedersächsischen Innenministeriums eingegangen sei, der besage, dass bei den
zu treffenden Maßnahmen, also gerade bei Stundungen, darauf geachtet werden
müsse, dass die Belastungen und Geschäftsausfälle in einer Krise durchaus
unterschiedlich sein können und deswegen ein Pauschalverfahren nicht in
Betracht komme. Die nachweislich und unmittelbar Betroffenen haben erleichterte
Nachweismöglichkeiten und es sollen Anträge nicht deswegen zurückgewiesen
werden, weil im Moment nur glaubhaft gemacht, aber noch nicht nachgewiesen
werden könne, welche Ausfälle passieren. Die Verwaltung werde damit
entsprechend umgehen, aber man komme nicht umhin, jeden einzelnen Fall zu
bescheiden, denn die Verwaltung muss sich an einen solchen Erlass halten.
ESTR Willems teilt mit, dass
für die Fälle, die aufgrund der höheren Wertgrenzen bei Niederschlagung und
Erlass nicht mehr das Gremium per Vorlage erreichen, einmal jährlich eine
Informationsvorlage zur Kenntnisnahme erstellt werde.
RM Quebbemann hält es für
sicher richtig, dass Bramscher Betriebe in unterschiedlicher Art und Weise
erheblich leiden und die Kommunalpolitik aufgefordert sei, zu helfen, wo
geholfen werden kann. Aber generelle Dinge wie Stundungen von Gewerbesteuern
und andere Dinge, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Kommunen fallen,
werden seiner Meinung nach sehr gut auf Landes- und Bundesebene geregelt. Seine
Fraktion halte es nicht für einen guten Zeitpunkt, sich parteipolitisch mit
Anträgen zu überbieten, sondern der Rat solle weiterhin in den nächsten Wochen
und Monaten gemeinsam in dem Geiste, in dem auch diese Sitzung verabredet
(Pairingverfahren, Fachausschüsse) worden ist, die Herausforderungen dieser
Pandemie angehen. RM Quebbemann bedankt sich ausdrücklich bei RM Neils
für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld dieser Ratssitzung.
RM Neils ist ebenfalls der Meinung, dass es den
Bramscher Betrieben schlecht gehe und sie vor einer ungewissen Zukunft stehen.
Aber der Rat müsse erst prüfen und dann handeln. Der Bürgermeister habe es
bereits gesagt, dass ein Nachtragshaushalt erstellt werden müsse. Ebenso wird
über eine Haushaltssperre und ähnliche Maßnahmen nachgedacht werden müssen. Die
Stadt Bramsche werde mit Sicherheit im Bereich der Gewerbesteuer Millionenverluste
haben, so dass genau geprüft werden muss, welche Planungen wirklich
durchgeführt und welche gestrichen werden müssen. Zum derzeitigen Zeitpunkt
könne niemand sagen, wie das Haushaltsjahr 2020 enden wird, man müsse aber
davon ausgehen, dass die Auswirkungen der jetzigen Krise noch in den
Haushaltsjahren 2021 und 2022 zu merken sein werden. Es wäre zu wünschen, dass
man so gut daraus komme, wie zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise in den Jahren
2009/2010, als relativ schnell Förderprogramme und andere öffentliche Maßnahmen
umgesetzt wurden. Die Anregung der FDP-Fraktion sei grundsätzlich gut, aktuell
müsse man sich aber auf das beschränken, was die Kommune tatsächlich
beeinflussen kann.
Stellv. RV Rothert lässt über den
Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der Änderung (bis 1 Jahr 6
Monate) der Vorlage WP 16-21/0731-1 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 23 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung