Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Zwischen Engterstraße und Malgartener Straße" wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.

 

3.       Die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gelände zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“ einschl. Anlage 1 - „Gestaltungsplan zum Bebauungsplan Nr. 45“ (rechtskräftig seit dem 29.12.1980) wird für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Zwischen Engterstraße und Malgartner Straße“ ersatzlos aufgehoben.

 


RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage vor.

 

Stellv. RV Rothert lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage WP 16-21/0772 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 24 Stimmen dafür

                                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                                  0 Enthaltungen