Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit
abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte
„Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten
Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
2. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Zwischen
Engterstraße und Malgartener Straße" wird gemäß § 10
BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der
dazugehörigen Begründung beschlossen.
3. Die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung für das Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 45 „Gelände zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“
einschl. Anlage 1 - „Gestaltungsplan zum Bebauungsplan Nr. 45“ (rechtskräftig
seit dem 29.12.1980) wird für den Geltungsbereich der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 45 „Zwischen Engterstraße und Malgartner Straße“ ersatzlos
aufgehoben.
RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage vor.
Stellv. RV Rothert lässt
über den Beschlussvorschlag der Vorlage WP 16-21/0772 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 24 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen