Sitzung: 26.03.2020 Rat
- Eine Bürgerin berichtet, dass sie vor ein paar Tagen bei einer Besprechung
zum Genehmigungsverfahren Bergschneider gewesen wäre. Dort habe sie
erfahren, dass in der Ausschreibung vom Bund zur A 1 eine zentrale und
zentrumsnahe Verladestelle für die Gefahrenstoffe vom Straßenabbruch
berücksichtigt wurde. Bergschneider wäre einer der Orte, an denen die
Stoffe verladen werden könnten. Dem würde sie auch so zustimmen. Das
Problem wäre dann allerdings der erhöhte LKW-Verkehr, der dann auf der
Straße wäre. Die Firma Dallmann soll nun auch einen solchen Antrag
gestellt haben. Sie möchte gerne wissen, ob man sich in diesem
Zusammenhang von Seiten der Stadt Bramsche Gedanken über den
Unfallschwerpunkt Kreuzung Lappenstuhl, Engter, Kalkriese gemacht habe.
Sie fragt, ob man beim Bund nicht nachfragen könne, dass im Zuge der
notwendigen Arbeiten auch an dem e.g. Unfallschwerpunkt eine Änderung zum
Beispiel durch einen Verkehrskreisel vorgenommen werden könnte. In Engter
scheint ein Ausbau ja nun auch möglich zu sein.
LSBD Greife erklärt dazu, dass der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Engter ohne
Beteiligung des Landes Niedersachsen erfolge und somit nichts mit der
gestellten Frage zu tun habe. Die Baumaßnahme, die in den Unterlagen der Firma
Dallmann genannt werde, sei eine Maßnahme des Bundes. Der Bund nehme jedoch keine
Rücksicht auf Gegebenheiten vor Ort. Es gebe eine Zufahrt zum Industriegebiet
direkt von der Autobahn über die B 218 und die L 78 und auf dieser wären seiner
Meinung nach auch keine Unfallschwerpunkte betroffen. Die Stadt Bramsche habe
daher keine Ansprüche oder Möglichkeiten, vom Bund etwas zu fordern oder
auszuhandeln, was den Ausbau von Straßen angehe.
Die Bürgerin macht noch mal deutlich, dass
Ende 2019 ein Schreiben ergangen wäre, aus dem hervorgehe, dass die gesagte
Kreuzung in Lappenstuhl als Unfallschwerpunkt eingestuft sei. Woraufhin LSBD
Greife erklärt, dass für die Anlieferung von Straßenabbruch aufgrund der
Baumaßnahme an der BAB 1 an die Firma Bergschneider lediglich eine Zuwegung
über die B 218 und die L 78 erforderlich und in diesem Bereich kein
Unfallschwerpunkt vorhanden sei. Die Maßnahme auf der BAB 1 sei zudem noch
nicht mal vergeben, so dass hinsichtlich der Logistik usw. noch keine Aussagen
getroffen werden können.
BGM Pahlmann ergänzt dazu, dass das Thema „Kreisel“
grundsätzlich diskutiert werde, man es aber nicht mit anderen Maßnahmen
aushandeln könne.
- Die Bürgerin möchte außerdem wissen, ob das Staubgutachten, welches im Zuge der Erweiterung des Geländes der Firma Dallmann in Aussicht gestellt wurde, mittlerweile vorliegen würde.
LSBD Greife erklärt dazu, dass im Zuge der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 145 eine staubtechnische Begutachtung veranlasst worden sei. Alles, was jetzt mit Anträgen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu tun habe, wie jetzt bei der Firma Bergschneider, sei durch die Gewerbeaufsichtsbehörde zu entscheiden. Das bedeute, ob und welche Gutachten zu erstellen sind, ist durch die Gewerbeaufsicht zu Lasten des beantragenden Unternehmers zu entscheiden. Seines Wissens nach habe die Gewerbeaufsicht jedoch keine Notwendigkeit gesehen, eine staubtechnische Beurteilung zu beauftragen.