1. Eine Bürgerin berichtet, dass sie vor ein paar Tagen bei einer Besprechung zum Genehmigungsverfahren Bergschneider gewesen wäre. Dort habe sie erfahren, dass in der Ausschreibung vom Bund zur A 1 eine zentrale und zentrumsnahe Verladestelle für die Gefahrenstoffe vom Straßenabbruch berücksichtigt wurde. Bergschneider wäre einer der Orte, an denen die Stoffe verladen werden könnten. Dem würde sie auch so zustimmen. Das Problem wäre dann allerdings der erhöhte LKW-Verkehr, der dann auf der Straße wäre. Die Firma Dallmann soll nun auch einen solchen Antrag gestellt haben. Sie möchte gerne wissen, ob man sich in diesem Zusammenhang von Seiten der Stadt Bramsche Gedanken über den Unfallschwerpunkt Kreuzung Lappenstuhl, Engter, Kalkriese gemacht habe. Sie fragt, ob man beim Bund nicht nachfragen könne, dass im Zuge der notwendigen Arbeiten auch an dem e.g. Unfallschwerpunkt eine Änderung zum Beispiel durch einen Verkehrskreisel vorgenommen werden könnte. In Engter scheint ein Ausbau ja nun auch möglich zu sein.

 

LSBD Greife erklärt dazu, dass der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Engter ohne Beteiligung des Landes Niedersachsen erfolge und somit nichts mit der gestellten Frage zu tun habe. Die Baumaßnahme, die in den Unterlagen der Firma Dallmann genannt werde, sei eine Maßnahme des Bundes. Der Bund nehme jedoch keine Rücksicht auf Gegebenheiten vor Ort. Es gebe eine Zufahrt zum Industriegebiet direkt von der Autobahn über die B 218 und die L 78 und auf dieser wären seiner Meinung nach auch keine Unfallschwerpunkte betroffen. Die Stadt Bramsche habe daher keine Ansprüche oder Möglichkeiten, vom Bund etwas zu fordern oder auszuhandeln, was den Ausbau von Straßen angehe.

 

Die Bürgerin macht noch mal deutlich, dass Ende 2019 ein Schreiben ergangen wäre, aus dem hervorgehe, dass die gesagte Kreuzung in Lappenstuhl als Unfallschwerpunkt eingestuft sei. Woraufhin LSBD Greife erklärt, dass für die Anlieferung von Straßenabbruch aufgrund der Baumaßnahme an der BAB 1 an die Firma Bergschneider lediglich eine Zuwegung über die B 218 und die L 78 erforderlich und in diesem Bereich kein Unfallschwerpunkt vorhanden sei. Die Maßnahme auf der BAB 1 sei zudem noch nicht mal vergeben, so dass hinsichtlich der Logistik usw. noch keine Aussagen getroffen werden können.

 

BGM Pahlmann ergänzt dazu, dass das Thema „Kreisel“ grundsätzlich diskutiert werde, man es aber nicht mit anderen Maßnahmen aushandeln könne.

 

 

  1. Die Bürgerin möchte außerdem wissen, ob das Staubgutachten, welches im Zuge der Erweiterung des Geländes der Firma Dallmann in Aussicht gestellt wurde, mittlerweile vorliegen würde.

 

LSBD Greife erklärt dazu, dass im Zuge der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 145 eine staubtechnische Begutachtung veranlasst worden sei. Alles, was jetzt mit Anträgen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu tun habe, wie jetzt bei der Firma Bergschneider, sei durch die Gewerbeaufsichtsbehörde zu entscheiden. Das bedeute, ob und welche Gutachten zu erstellen sind, ist durch die Gewerbeaufsicht zu Lasten des beantragenden Unternehmers zu entscheiden. Seines Wissens nach habe die Gewerbeaufsicht jedoch keine Notwendigkeit gesehen, eine staubtechnische Beurteilung zu beauftragen.