Sitzung: 04.03.2020 Ausschuss für Schule und Kultur
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen angenommen
Vorlage: WP 16-21/0751
Vors. Höveler erläutert die Vorlage. Ein konkreter Zuschussbetrag werde nicht genannt. Er schlägt vor, nach den Zuschüssen Dritter, den verbleibenden Defizitbetrag bis maximal 6.500,00 Euro als Zuschuss zu gewähren. Geklärt werden müsse die Frage, ob der Zuschuss im laufenden Haushaltsjahr 2020 geleistet werden könne.
ESTR Willems erklärt, ein Zuschuss könne nur aus den vorhandenen Haushaltsmitteln gewährt werden.
Die Verwendung von Haushaltsresten sei nicht möglich, da es sich hier um Ausgabeermächtigungen handele, die noch zu tätigen seien. Im städtischen Haushalt seien keine allgemeinen Mittel für laufende Zuschussanträge vorhanden. Im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen könnten vorliegende Zuschussanträge bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Hier gehe es um eine grundsätzliche Entscheidung, ob im laufenden Haushaltsjahr Zuschussanträge berücksichtigt werden sollten und Zuschüsse ausgezahlt werden sollten. Man könne bei den nächsten Haushaltsplanberatungen Mittel für Kulturförderung im Haushalt veranschlagen, aus denen laufende Zuschüsse gezahlt werden könnten. Weiterhin sei vor Jahren festgelegt worden, dass Mittel zur Kulturförderung von den jeweiligen Ortsräten bewilligt werden sollten. Hierfür stünden den Ortsräten Mittel zur Verfügung. Im Moment stünden im Haushalt keine Zuschussmittel zur Verfügung. Hierfür überplanmäßige Ausgaben zu beantragen, halte er für nicht vertretbar.
Herr Kaes erklärt, aufgrund der bereits vorliegenden Förderzusagen des Landschaftsverbandes und der Sparkassenstiftung sei der Verein in der Lage im laufenden Jahr die Finanzierungslücke vorzufinanzieren, wenn im nächsten Jahr eine Erstattung durch die Stadt Bramsche erfolge.
Herr Kollenberg betont, wenn die Politik beschließe überplanmäßige Ausgaben zu tätigen, habe die Verwaltung dies umzusetzen und Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei einigen Sachverhalten sei es relevant im laufenden Jahr sofort Entscheidungen zu treffen. Er befürworte allgemeine Mittel im Haushalt für die Kulturförderung. Über die Vergabe der Mittel könne dann jeweils kurzfristig entschieden werden.
Herr Riepe spricht sich für die Bezuschussung des verbleibenden Restbetrages an den Verein aus. Er begrüßt ebenfalls, für den nächsten Haushalt eine allgemeine Kostenstelle für die Kulturförderung.
Herr Görtemöller stellt fest, es seien sich wohl alle einig, dass so ein Projekt nicht scheitern dürfe. Aufgrund der vorliegenden Zuschusszusagen und der Möglichkeit fehlende Mittel vorzufinanzieren, solle im nächsten Haushalt der Defizitbetrag als Zuschuss an den Verein gewährt werden. Er bittet darum, diesen Vorschlag zu unterstützen.
Frau Staas-Niemeyer erklärt, Mittel für eine allgemeine Kulturförderung im nächsten Haushalt seien bei den nächsten Haushaltsberatungen zu beraten. Aufgrund der Möglichkeit des Vereins die Kosten im laufenden Jahr vorzufinanzieren, sei hier keine Grundsatzdebatte über eine überplanmäßige Ausgabe notwendig. Der Ausschuss stehe einem Zuschuss im nächsten Jahr wohlwollend gegenüber.
Herr Sieksmeyer teilt mit, da der Zeitplan des Projektes in 2020 nicht gefährdet sei, schließe er sich dem Vorschlag einer Bezuschussung im nächsten Jahr an.
Herr Höveler erklärt, der Antrag werde mit in die Haushaltsberatungen für das 2021 aufgenommen.