Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den freien Trägern von Kindertagesstätten in Bramsche eine Umstellung der bestehenden Trägerverträge auf den anliegend dargestellten neuen Vertragsstandard zu vereinbaren.

 

 


EStR Willems erläutert die Vorlage WP 16-21/0758.

 

Frau Thye empfindet es als positiv, dass es erstmals einen Standardvertrag gibt. Sie findet es allerdings bedauerlich, dass nur die Träger der evangelischen und katholischen Kirche miteinbezogen worden seien. Sie schlägt vor, die anderen Träger (AWO und Waldorf) noch miteinzubeziehen.

Des Weiteren fragt sie, was die sachgerechten Kriterien nach § 7 Abs. 1 und 2 für die Vergabe von Betreuungsplätzen seien, wenn das Platzangebot nicht ausreiche. Sie regt an, an dieser Stelle eine Nachschärfung vorzunehmen, da die Gewichtung der Kriterien nachvollziehbar und transparent sein sollte.

EStR Willems teilt mit, dass die freien Träger einen Spielraum hätten, innerhalb derer sie nach eigenen Kriterien entscheiden dürften. Die Stadt könne lediglich den Rahmen abstecken (§ 7 Abs. 1 und § 6 Abs. 1), da es sich um keine städtischen Kindertagesstätten handele. Zudem sei eine Transparenz dadurch gegeben, dass gem. § 7 Abs. 2 die Aufnahmekriterien in geeigneter Form, beispielsweise durch die Veröffentlichung auf der Internetseite, bekanntzugeben seien.

Frau von Dreele findet es gut, dass sich der Sache jetzt angenommen worden sei und unterstütze dies.

Herr Riepe und Frau Johanns teilen mit, dass sie der Vorlage ebenfalls zustimmen können.

 

Abstimmungsergebnis:                                 10 x dafür, 1 x Enthaltung