Herr Westerhaus von der Windenergie GmbH + Co KG berichtet, dass seitens der Windgesellschaft ein großes Interesse darin bestehe, die Schallmessungen ordnungsgemäß durchzuführen. Problematisch sei jedoch, einen erfolgreichen Messbericht zu erstellen, da der Einfluss der Nebengeräusche relativ hoch sei. Eine Messung sei nur an einem Wochenende möglich, sodass der Schwerlastverkehr keine Geräusche verursache, der Wind müsse aus Süden kommen, es dürfe kein Niederschlag vorhanden sein und die Bäume dürfen nicht in Belaubung sein. Jede der 13 Anlagen müsse in jedem der 5 Beschallmodi 3 Mal vermessen werden. Hierzu wurden bereits mehrere Vermessungsinstitute beauftragt. Bislang bestehe noch kein vollständiger Messbericht. Derzeit seien laut Herrn Westerhaus ca. 5 bis 10 Vermessungen durchgeführt worden.

 

Zur Bürgerbeteiligung teilt Herr Westerhaus mit, dass diese trotz der Genehmigungsschwierigkeiten weiter angeschoben werde. Neuer Dienstleister für den Vollwartungsvertrag sei seit dem 01.01.2020 die Firma DWTX Deutsche Windtechnik.

 

Bezüglich des Widerspruchs gegen den Genehmigungsbescheid merkt Herr Westerhaus an, dass hier bereits eine Einigung mit der Bürgerinitiative stattgefunden habe, sodass ein Vergleich geschlossen werden konnte. Jedoch habe eine Partei nicht an dem Vergleich teilgenommen.

Bislang sei die Prospekterstellung noch nicht abgeschlossen; dies könne noch einige Monate dauern.

 

Zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung führt Herr Westerhaus aus, dass die Firma Quantec Ende 2018 beauftragt wurde, die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu installieren. Hierzu erläutert Herr Dirks von der Firma Quantec, dass die Bauvoranfrage für den Funkmast im Juni 2019 genehmigt worden sei. Es seien jedoch Probleme bei der Statik aufgetreten, sodass sich der Bau des Funkmastes verzögere. Nach Fertigstellung werde dann eine Abnahme der Deutschen Flugsicherung erfolgen, die zwischen 2 und 6 Monaten dauern könne. Zudem erklärt Herr Dirks die Funktionsweise des Funkmastes.

 

Auf die Frage von ORM Hundeling bezüglich der Messung erklärt Herr Westerhaus, dass lediglich eine Emissionsmessung, also Schallabgang und keine Imissionsmessung, Schallzustrom, durchgeführt werden müsse.

ORM Schomaker kritisiert, dass es innerhalb von 3 Jahren noch zu keinem Messungsergebnis gekommen sei.

 

Auf ORM Hundelings Frage, was noch zum Fledermausmonitoring fehlen würde, führt Herr Westerhaus aus, dass bereits ein 2-jähriges Monitoring durchgeführt worden sei. Die Anlagen besitzen ein Fledermausschutzmodul, sodass die Anlagen bei den Flugzeiten außer Betrieb genommen würden.

ORM Stückemann regt an, dass für die Feuerwehr ein Einsatzplan mit den Standorten der Anlagen erstellt werde.