Beschlussvorschlag:

1.              Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr.168 „Am Papenbruch“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.              Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen und § 4 c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 168 „Am Papenbruch“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

4.              Gemäß § 4, Abs.2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gem. § 3, Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Frau Drewes erläutert ausführlich das Verfahren zum Bebauungsplan und die geplanten Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 168 „Am Papenbruch“  anhand einer PowerPoint Präsentation

 

Im Laufe der Erläuterung erklärt Frau Drewes, dass eine Festsetzung, sogenanntes aufschiebend bedingtes Baurecht, besagt, dass der Kindergarten nur dann gebaut werden darf, wenn entlang des Dammes eine Schallschutzwand mit einer Höhe von 1,30 m über Gelände errichtet wird. Der Kindergarten würde dadurch geschützt werden.

 

ORM Bergmann möchte dazu wissen, ob durch die zu errichtende Schallschutzmauer der Lärm auf die Gebäude der anderen Seite der Straße zurückgeworfen wird.

 

Frau Drewes hält es bei einer Höhe von 1,30 m für eher unwahrscheinlich, dass viel Lärm zurückschallt. Wobei ein gewisses Maß an Lärm zurückgeworfen werden könnte, dem könne man aber mit schallabsorbierenden Wänden entgegenwirken. Hinweis zum Protokoll: auch die vorhandene Bebauung auf der Nordseite der Straße reflektiert den Schall.

 

LSBD Greife berichtet, das ORM Kuhlmann per Mail Fragen bzgl. der Vorlage gestellt habe. Er ergänzt daher hinsichtlich des schalltechnischen Gutachtens, dass die bestehende Vorbelastung durch McDonalds noch nachgearbeitet werde, da diese, wie ORM Kuhlmann richtigerweise festgestellt habe, nicht von der Gutachterin berücksichtigt wurde. Dahingehend werde also eine ergänzende Feststellung erfolgen. Dieses stelle sich jedoch nicht als problematisch dar, denn es gebe drei Maßnahmen, die alternativ vorgenommen werden könnten, um dieser Belastung zu entgehen. 1. über die Grundrissgestaltung, 2. durch eine geringfügige Rücknahme der östlichen Baugrenze oder 3. durch passive Schallschutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden bis morgen durchgerechnet und dem Fachausschuss in der morgigen Sitzung als ergänzende Feststellung vorliegen.

 

Frau Kuhlmann habe außerdem in der Mail angesprochen, dass in der Zusammenfassung der schalltechnischen Untersuchung ein Beurteilungspegel von bis zu 48 dB(A) nachts angegeben wurde. Sie sprach davon, dass eine Überschreitung von 8 dB(A) vorliegen würde. LSBD Greife widerspricht dieser Auffassung, denn es liege nur eine Überschreitung von 3 dB(A) vor. Diese resultiere aus Verkehrslärm. Für Verkehrslärm setze die DIN 18005 einen Wert von 45 dB(A) fest. Die Überschreitung von 3 dB(A) resultiere aus dem inneren Erschließungsverkehr, also aus dem Verkehr, den die zukünftigen Anwohner selber verursachen. Aus Sicht der Verwaltung könne das getrost vernachlässigt werden. Er gibt grundsätzlich zu bedenken, dass es sich um eine Bebauung innerhalb des Stadtgebietes handelt. Auch zukünftig wird das Thema Verkehrsemissionen zum Beispiel im Bereich des Bahnhofsumfeldes zu beachten sein. Der vorhandene Straßenlärm könne nicht wegdiskutiert werden, aber durch die bereits genannten Maßnahmen entschärft werden.

 

ORM Müller spricht die gemachten Ausführungen hinsichtlich der Aufbringung eines „Flüsterasphaltes“ und einer notwendigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Straße „Auf dem Damm“ und die Überlegung, dass in dem Bereich Penter Weg/Auf dem Damm keine Änderung der Verkehrsführung notwendig wäre, an. Er berichtet, dass er bereits jetzt oftmals Probleme habe, vom Penter Weg nach links auf die Straße „Auf dem Damm“ aufzubiegen. Er habe Bedenken, dass es bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Änderung der Verkehrsführung noch schwieriger werde.

 

Frau Drewes erklärt dazu, dass das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die genannten Änderungen ausreichend seien. Grundsätzlich sollte der Verkehrsfluss aber beobachtet werden. Bei evtl. aufkommenden Problemen könne die Verkehrsführung, ähnlich wie bei der Hasestraße, als zwingender Rechtsabbiegerverkehr vom Penter Weg zum Kreisel hin, umgesetzt werden, um von dort in Richtung Innenstadt zu gelangen. Zusätzlich zur Geschwindigkeitsbegrenzung schreibe das Gutachten die genannte Mauer von 1,30 m Höhe und eine Riegelbebauung von 87 m vor. Der Flüsterasphalt dürfe im Moment aus rechtlicher Sicht – in Niedersachsen noch nicht anerkannt -  noch nicht in der Berechnung berücksichtigt werden. Sobald das der Fall sei, werden sich die genannten Werte noch nach unten verringern. Auf jeden Fall solle eine Übergangshilfe für Fußgänger und Radfahrer auf der Straße „Auf dem Damm“ errichtet werden.

 

LSBD Greife erklärt ergänzend, dass ein Entwurf für eine Umgestaltung der Straße „Auf dem Damm“ erstellt werden muss und erläutert ausführlich die im Gutachten formulierten (geändert durch Beschluss vom 10.02.2020) geplanten Maßnahmen.

 

ORM Kuhlmann hat Nachfragen zu der Antwort von LSBD Greife bzgl. der Schallbelastung durch McDonalds, die er ausführlich beantwortet.

 

ORM Bergmann spricht die 1,30 m hohe Schallschutzmauer im Bereich „Auf dem Damm“ / Kindergarten an. Er möchte wissen, ob diese Mauer u.a. mit Fenstern versehen ist oder ansonsten belebt wäre, damit man nicht nur auf eine blanke Mauer blicken muss.

 

LSBD Greife erklärt dazu, dass die Mauer nicht nur als geschlossene Fläche, sondern durchaus mit Durchblicken gebaut werden soll. Allerdings so, dass der Schallschutz gewahrt ist. Man könne Mauern durchaus so gestalten, dass sie ein positives Element im Stadtgebiet darstellen.

 

Frau Drewes und LSBD Greife erklären auf Nachfrage von ORM Hartong die notwendigen Aufhöhungen, die von den einzelnen Bauherren gemacht werden müssen. 

 

ORM Hartong möchte wissen, wie z.B. Tiefgaragen bei möglichem Hochwasser vor, von unten aufsteigendem Wasser geschützt werden können.

 

Frau Drewes erklärt, dass es bautechnisch viele Möglichkeiten gebe, diesen Schutz zu gewährleisten.

 

LSBD Greife ist sich sicher, dass es durch aufsteigendes Grundwasser kein Problem geben wird. Bei einem Katastrophenhochwasser würde, wenn überhaupt, vermutlich lediglich etwas Wasser über den Damm kommen, welches aber durch das Gelände aufgenommen werden kann. Das Gebiet liege außerhalb des Überschwemmungsgebietes und im Vergleich zu anderen Kommunen sei die Stadt Bramsche mit dem Hasesee in Sachen Hochwasserschutz sehr gut aufgestellt.

 

ORM Kuhlmann stellt fest, dass im Bebauungsplan Nr. 98 ein wesentlich größeres Regenrückhaltebecken dargestellt wurde, als es jetzt im neuen Bebauungsplan erfolgt ist. Sie möchte wissen, ob das nunmehr wesentlich kleinere Regenrückhaltebecken ausreichend für die neu hinzukommenden Dachflächen ist. LSBD Greife erklärt dazu, dass keine Einleitung seitens des neuen Baugebietes in das vorhandene Regenrückhaltebecken erfolgen wird. Bei dem damaligen Bauvorhaben der Firma Staas wurde hinsichtlich der Größe des Regenrückhaltebeckens ein normales Wasserrechtsverfahren vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass das ursprünglich im Bebauungsplan 98 geplante Volumen nicht notwendig war und das Regenrückhaltebecken dementsprechend kleiner ausgebaut werden konnte. Die Entwässerung für das neue Baugebiet soll über einen Staukanal unterhalb der Stellplatzanlage an der Westseite erfolgen. (geändert durch Beschluss vom 10.02.2020)

 

ORM Johanns möchte wissen, ob es tatsächlich realistisch ist, einen 6-gruppigen Kindergarten in einer Länge von 87 m zu bauen. Das komme ihr sehr groß vor.

 

LSBD Greife erklärt dazu, dass es sich ja nicht nur um einen 6-gruppigen Kindergarten handele, es kämen auch Verwaltungsräume der Kirche dazu. Dahingehend sollte der Entwurf abgewartet werden.

 

OBM Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                     19 Stimmen dafür

                                                                      0 Stimmen dagegen

                                                                      0 Enthaltungen