Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat wählt Herrn Bürgermeister Heiner Pahlmann als Vertreter der Stadt Bramsche in die Gesellschafterversammlung der noch zu gründenden Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH.

2.    Hiermit wird der Vertreter der Stadt Bramsche in der Mitgliederversammlung des TOL, Bürgermeister Heiner Pahlmann, sowie in der Gesellschafterversammlung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH, Bürgermeister Heiner Pahlmann, ermächtigt, die in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

3.    Der Rat der Stadt Bramsche betraut die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH nach deren Gründung für die Dauer von längstens 10 Jahren befristet nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes.

4.    Der Rat der Stadt Bramsche verpflichtet den jeweiligen Vertreter des Rates der Stadt Bramsche in der Gesellschafterversammlung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH

a)     auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und

b)      auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken.

5.    Der Rat der Stadt Bramsche weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

6.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH zu erlassen und bekannt zu geben.

7.    Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder am Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Bramsche mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie der Gesellschaftsvertrag der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH nicht verändert werden.

Der Bürgermeister wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.

8.    Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.

 


RM Lübbe erläutert kurz die Vorlage.

 

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 36 Stimmen dafür

                                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                                  0 Enthaltungen