Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat wählt Herrn Bürgermeister Heiner Pahlmann als Vertreter der Stadt Bramsche in die
Gesellschafterversammlung der noch zu gründenden Tourismusgesellschaft
Osnabrücker Land GmbH.
2.
Hiermit
wird der Vertreter der Stadt Bramsche in der Mitgliederversammlung des TOL,
Bürgermeister Heiner Pahlmann, sowie in der Gesellschafterversammlung der
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH, Bürgermeister Heiner Pahlmann, ermächtigt,
die in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.
3.
Der
Rat der Stadt Bramsche betraut die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH
nach deren Gründung für die Dauer von längstens 10 Jahren befristet nach
Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten
Betrauungsaktes.
4.
Der
Rat der Stadt Bramsche verpflichtet den jeweiligen Vertreter des Rates der
Stadt Bramsche in der Gesellschafterversammlung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker
Land mbH
a)
auf
die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b)
auf
die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.
5.
Der
Rat der Stadt Bramsche weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten
Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen
Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen
rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in
dem Zusammenhang mit dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig
erscheinen.
6.
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH zu erlassen und bekannt zu geben.
7.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch
die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus
steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt
und/oder am Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen,
erklärt sich der Rat der Stadt Bramsche mit diesen Änderungen einverstanden,
sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage
sowie der Gesellschaftsvertrag der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH
nicht verändert werden.
Der Bürgermeister wird außerdem
ermächtigt, den in der Anlage 1
beigefügten Betrauungsakt während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen
Rechtsentwicklung den jeweiligen Erfordernissen anzupassen.
8.
Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte
und Gemeinden bzw. Samtgemeinden Stadt Osnabrück Gemeinde Bad Essen,
Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm,
Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt
Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde
Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde
Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde
Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.
RM Lübbe erläutert kurz die Vorlage.
RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 36 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen