Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung für die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 45 "Zwischen Engterstraße und Malgartener Straße"
wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im be-schleunigten Verfahren. Von einer
Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB
wird abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Der Entwurf der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 45 "Zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“ und
der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der
öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage
gekennzeichnet. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45 "Zwischen
Engterstraße und Malgartener Straße" soll im Geltungsbereich der
vorliegenden 3. Änderung außer Kraft gesetzt werden.
Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung
für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gelände zwischen Engterstraße und
Malgartener Straße“ einschl. Anlage 1 - „Gestaltungsplan zum Bebauungsplan Nr.
45“ (rechtskräftig seit dem 29.12.1980) soll für den Geltungsbereich der 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Zwischen Engterstraße und Malgartner
Straße“ ersatzlos aufgehoben werden.
LSBD Greife trägt ausführlich
den Inhalt der Beschlussvorlage WP 16-21/0712 vor.
ORM Hartong möchte
wissen, was unter einem Aussenwohnbereich zu verstehen ist und ab wann dieser
möglich ist.
LSBD
Greife bestätigt, dass es sich dabei
um eine Terrasse oder Balkon handelt. Hinsichtlich der Möglichkeit der
Errichtung eines Aussenwohnbereiches verweist er auf die Ergänzungen zur
Vorlage WP 16-21/0712 und erläutert diese ausführlich.
ORM
Lübbe bedankt sich für die
ausführlichen Erläuterungen und erklärt für seine Fraktion, dass diese das
schnelle Voranschreiten der Planung bzgl. des Bebauungsplanes Nr. 45 sehr
begrüßt und sie der Vorlage zustimmen wird.
ORM
Bergmann regt an, dass die
Vockestraße und die Breslauer Straße entgegengesetzt als Einbahnstraßen
eingerichtet werden. Er ist der Meinung, dass die Verkehrssituation in
Verbindung mit der Engterstraße dadurch deutlich entspannt werden würde.
LSBD
Greife wird die Anregung an Herrn
Masur weitergeben, stellt aber klar, dass verkehrsbehördliche Anordnungen nicht
im Bebauungsplan geregelt werden. Er ist sich nicht sicher, ob dadurch eine
Entspannung der Verkehrssituation erreicht werden könne, da dadurch doppelte
Wege entstehen würden. LSBD Greife ergänzt bezüglich der kleinen
Stichstraße, die zu den Stadtvillen führt, dass ein Erschließungsvertrag mit
dem Bauunternehmen Scholle GmbH & Co. KG geschlossen wird.
Nach weiteren Erläuterungen
durch LSBD Greife lässt OBM Brinkhus über den Beschlussvorschlag der
Vorlage WP 16-21/0712 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
19 Stimmen
dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen