Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Zwischen Engterstraße und Malgartener Straße" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im be-schleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt. 

 

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage gekennzeichnet. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45 "Zwischen Engterstraße und Malgartener Straße" soll im Geltungsbereich der vorliegenden 3. Änderung außer Kraft gesetzt werden.

 

Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gelände zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“ einschl. Anlage 1 - „Gestaltungsplan zum Bebauungsplan Nr. 45“ (rechtskräftig seit dem 29.12.1980) soll für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Zwischen Engterstraße und Malgartner Straße“ ersatzlos aufgehoben werden.


LSBD Greife trägt ausführlich den Inhalt der Beschlussvorlage WP 16-21/0712 vor.

 

ORM Hartong möchte wissen, was unter einem Aussenwohnbereich zu verstehen ist und ab wann dieser möglich ist.

 

LSBD Greife bestätigt, dass es sich dabei um eine Terrasse oder Balkon handelt. Hinsichtlich der Möglichkeit der Errichtung eines Aussenwohnbereiches verweist er auf die Ergänzungen zur Vorlage WP 16-21/0712 und erläutert diese ausführlich.

 

ORM Lübbe bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und erklärt für seine Fraktion, dass diese das schnelle Voranschreiten der Planung bzgl. des Bebauungsplanes Nr. 45 sehr begrüßt und sie der Vorlage zustimmen wird.

 

ORM Bergmann regt an, dass die Vockestraße und die Breslauer Straße entgegengesetzt als Einbahnstraßen eingerichtet werden. Er ist der Meinung, dass die Verkehrssituation in Verbindung mit der Engterstraße dadurch deutlich entspannt werden würde.

 

LSBD Greife wird die Anregung an Herrn Masur weitergeben, stellt aber klar, dass verkehrsbehördliche Anordnungen nicht im Bebauungsplan geregelt werden. Er ist sich nicht sicher, ob dadurch eine Entspannung der Verkehrssituation erreicht werden könne, da dadurch doppelte Wege entstehen würden. LSBD Greife ergänzt bezüglich der kleinen Stichstraße, die zu den Stadtvillen führt, dass ein Erschließungsvertrag mit dem Bauunternehmen Scholle GmbH & Co. KG geschlossen wird.

 

Nach weiteren  Erläuterungen durch LSBD Greife lässt OBM Brinkhus über den Beschlussvorschlag der Vorlage WP 16-21/0712 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 19 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen