Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Mecklenburger Straße, bestehend aus einem Teilbereich des Flurstücks 74/16 und dem Flurstück 74/17, beide Flur 6, Gemarkung Bramsche, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr wie folgt gewidmet: Ein 38 Meter langer Teilbereich im westlichen Verlauf der Verkehrsfläche bis zur Heidestraße (Weg Br. 135) wird eingeschränkt als Fuß- und Radweg gewidmet. Die noch verbleibende Verkehrsfläche wird dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 


OBM Brinkhus trägt den Inhalt der Beschlussvorlage WP 16-21/0685 vor.

 

ORM Lübbe hält das Verfahren hinsichtlich der Berücksichtigung der Wünsche der Anlieger und der Umsetzung des Ausbaues der Straße und der jetzigen Widmung durch die Verwaltung als vorbildlich. Er lobt die Verwaltung ausdrücklich dafür, dass so auf den Bürgerwillen eingegangen worden ist.

 

OBM Brinkhus lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage WP 16-21/0685 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 19 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen