1.     Ein Bürger (1. Vorsitzender des Vereins der Hundefreunde von Osnabrück und Umgebung e.V)  bittet den Rat um schriftliche Auskunft darüber, welchen Grund die Verwaltung hatte, dem Rat der Stadt Bramsche dieses Freilaufgelände an der Hase vorzuschlagen, welches so gar nicht den Kriterien, die das Nds. Landwirtschaftsministerium einmal ausgeschrieben hat, entspricht. Hundefreilaufflächen müssten danach 1,60 m hoch, ausbruchsicher und mit einer verriegelbaren Tür versehen, eingezäunt werden. Die jetzige ausgewiesene Fläche entspricht diesen Kriterien nicht.

BGM Pahlmann berichtet dazu, dass der ursprüngliche Ansatz der Verwaltung ein anderer war. Danach sollten alle geforderten Kriterien grundsätzlich eingehalten werden und die Verwaltung habe auch andere Plätze vorgeschlagen. Diese konnten aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht umgesetzt werden. Letztendlich wurde eine Fläche hinter der Kläranlage an der Maschstraße/Nordtangente als grundsätzlich geeignet empfunden und im Ortsrat Bramsche (13.08.2018) darüber beschlossen, diese Fläche entsprechend herzustellen. Aber dieser Beschluss traf nicht überall auf Zustimmung, insbesondere nicht bei den Bramscher Hundefreunden. Diese unterbreiteten in einer folgenden Ortsratssitzung (11.02.2019) dann den Wunsch nach der Fläche an der Hase. Der Wunsch der Hundefreunde war lediglich, diese Fläche vom Leinenzwang zu befreien. Diese Idee wurde daraufhin mit dem Landkreis Osnabrück, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dem Haseauenverein und weiteren Beteiligten besprochen. Letztendlich konnte man zu einer Einigung kommen. Die Fläche wurde vom Leinenzwang mit der Einschränkung, dass die Brut- und Setzzeiten vom 01.04.- 15.07. zu beachten sind, befreit. Ansonsten habe jeder Hundehalter grundsätzlich auf seinen Hund im Umgang mit anderen Hunden und Personen zu achten.

Der Bürger erklärt zunächst mit dieser Antwort zufrieden zu sein, erbittet dennoch eine ausführliche schriftliche Beantwortung hinsichtlich des Werdegangs der Entstehung dieser Hundefreilauffläche.