Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

1.       Die 24. Flächennutzungsplanänderung (FNP) – Ortsteil Bramsche wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB mit einem erweiterten Geltungsbereich aufgestellt.

 

2.       Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

4.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4, Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2, Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

5.       Der genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Geltungsbereich der 24. FNP Änderung – Ortsteil Bramsche aufgehoben.

 

6.       Die ursprüngliche Vorlage WP 11-16/026 wird durch die Vorlage WP 16-21/0715 ersetzt.


 

Abstimmungsergebnis:                        10 Stimmen dafür

                                                                         0 Stimmen dagegen

                                                                         1 Enthaltung