Sitzung: 19.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0715
Beschlussvorschlag:
1. Die 24. Flächennutzungsplanänderung
(FNP) – Ortsteil Bramsche wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB mit einem erweiterten
Geltungsbereich aufgestellt.
2. Eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
3. Für die Belange des
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung
durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
4. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, werden gemäß § 4, Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs.
1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2, Abs. 4 BauGB
aufgefordert.
5. Der genaue
Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet. Der wirksame
Flächennutzungsplan wird im Geltungsbereich der 24. FNP Änderung – Ortsteil
Bramsche aufgehoben.
6. Die ursprüngliche Vorlage WP 11-16/026 wird durch die Vorlage WP 16-21/0715 ersetzt.
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung