Beschluss: einstimmig angenommen

ESTR Willems weist die Ausschussmitglieder auf die Veränderungsliste hin, die lediglich eine Korrektur bei den Verpflichtungsermächtigungen vorsieht.

 

Herr Hintz stellt die den Fachbereich 2 betreffende Punkte des Haushaltes dar, er erläutert Besonderheiten und nennt Kennzahlen.

In der Investitionsübersicht soll die Position  – „Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen“ neben dem Betrag des Budgets um 15.000,00 EUR auf insgesamt 30.000,00 EUR erhöht werden.  Der Betrag soll für die Anschaffung von Systemtrennern, die nach der Änderung DIN 14530 erforderlich werden, um Löschwasser aus der Trinkwasserversorgung entnehmen zu dürfen, verwendet werden. Mit dem Betrag in Höhe von 15.000,00 EUR können leider nicht alle Fahrzeuge mit Systemtrennern ausgestattet werden, sodass die verbleibenden im Folgejahr ausgestattet werden sollen.

RM Bei der Kellen schlägt vor, diesen Ansatz auf 20.000,00 EUR zu erhöhen, damit alle 17 Fahrzeuge in einem Schwung mit Systemtrennern ausgestattet werden können.

Im Bereich des Atemschutzes fordert die Änderung der ISO-Norm 17420 eine Umsetzung bis 2025, und stellt damit einen finanziellen Gesamtaufwand in Höhe von ca. 150.000,00 EUR dar, der in den folgenden Haushaltsjahren berücksichtigt werden müsse.

ESTR Willems weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass unter der Position Statistik und Wahlen für 2022 Landtagswahlen vorgesehen sind und keine Landratswahlen. Er bittet dieses zu korrigieren.

RM Görtemöller fragt unter Pos. 15 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Produktes „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“  bezüglich der voraussichtlichen Kosten zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, ob dort die Kosten für die Anschaffung von Nistkästen der Fressfeinde der Eichenprozessionsspinners bereits enthalten ist. Herr Hintz teilt mit, dass die Kosten der Neuanschaffung von Nistkästen hier nicht enthalten sind, man aber aus den diesjährigen Mitteln des Teilhaushaltes 4 bereits 150 Stück bestellt habe.

Beim Produkt „Brandschutz“ wurde der Ansatz „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ um 180.000,00 EUR für besondere Unterhaltungsmaßnahmen erhöht. RM Bei der Kellen bittet den Ansatz um 25.000,00 EUR zu erhöhen, damit die Sanierung des Parkplatzes des Feuerwehrgebäudes Hesepe erfolgen kann. Herr C. Müller gibt zu bedenken, dass nach seiner Einschätzung ein Betrag in Höhe von 35.000,00 EUR realistisch wären. Vors. Rothert schlägt vor, einen Betrag in Höhe von 35.000,00 EUR zusätzlich aufzunehmen.

Herr Hintz stellt dar, dass im Bereich „ Aus- und Fortbildung“ der Ansatz um 15.000,00 EUR reduziert wurde, voraussichtlich aber auch im nächsten Jahr höhere Kosten anfallen werden, da bereits Zusagen für Lehrgangsplätze im Rahmen der Aus- und Fortbildung für  Feuerwehrkameraden vorliegen. Der den Arbeitgebern zu ersetzende Verdienstausfall, würde voraussichtlich im nächsten Jahr zu Mehrausgaben führen. Nach kurzem Meinungsaustausch ist der Ausschuss sich einig, dass der Ansatz nicht verringert werden solle, um dem Ehrgeiz und dem Engagement der Feuerwehrmitglieder Rechnung zu tragen.

Der Ansatz in Höhe von 8.000,00 EUR für die Erstellung einer Gebührenkalkulation der Marktgebühren  unter dem Produkt „Märkte“ „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -Pos. 15“ kann entfallen, da die Gebührenkalkulation zunächst ohne Fremdvergabe erfolgen soll.

 

Vors. Rothert lässt über die den Fachbereich 2 betreffenden  Punkte unter Berücksichtigung folgender Änderungen abstimmen  

  • Erhöhung des Ansatzes zur Anschaffung von Systemtrennern für jedes der 17 Feuerlöschfahrzeugen auf 21.300 EUR,
  • Mittelaufnahme zur Sanierung des Parkplatzes der Feuerwehr Hesepe in Höhe von 35.000,00 EUR,
  • Verbleib des Ansatzes der Aus- und Fortbildungskosten der Feuerwehrkameraden bei 45.000,00 EUR statt Verminderung auf 30.000,00 EUR,
  • Einsparung des Ansatzes zur Erstellung einer Gebührenkalkulation in Höhe von 8.000,00 EUR sowie
  • die Ergänzung der Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten drei Jahre in Höhe von jährlich 250.000,00 EUR, d.h. in Höhe von 750.000,00 EUR insgesamt

 

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

11 dafür

                                                 0 dagegen

                                                 0 Enthaltungen