Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) –Pente  und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.       Der Entwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Pente und der  Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

6.       Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich nach Westen und Südosten erweitert.

 

 


Die Vorlagen WP 16-21/ 0704 und WP 16-21/ 0711 werden gemeinsam beraten.

 

Vors. Bergander teilt dem Ausschuss folgende Anregungen zur Planung aus dem Ortsrat Pente mit:

 

  • Lt. Ortsbrandmeister ist der Straßenzustand für die Feuerwehr nicht ausreichend.
  • Die Aufstellung von mehreren Löschfahrzeugen plus RTW und Krankenwagen wird als schwierig angesehen.
  • Ist eine zusätzliche Zu- oder Abfahrt zum Hofgelände möglich?

 

RM Quebbemann  hat sich sehr über die Stellungnahme vom vorbeugenden Brandschutz des Landkreises Osnabrück im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gewundert. In der Stellungnahme wird der Bebauungsplan in seiner vorliegenden Fassung ablehnt, da keine Aussagen zum Brandschutz getroffen werden. Er gibt zu bedenken, dass es sich hierbei um die Planung einer Schule mit 120 Kindern handelt. Die CDU kann der Vorlage so nicht zustimmen, da sie die Zuwegung und deren Breite für nicht ausreichend ansieht. Eine weitere Frage stellt sich bezüglich der Löschung des Landschaftsschutzes, da  immer nur die Rede von einer Befreiung war und wer die Kosten für das Verfahren trägt.

 

LSBD Greife weist den Ausschuss darauf hin, dass der Eigentümer bereits eine Genehmigung für die Schule hat, die vom Landkreis ausgesprochen wurde. Hierbei waren auch die Brandschutzauflagen vom Landkreis zu prüfen und vorzugeben. Hinsichtlich der Anregungen des Ortsrats werden diese direkt mit dem vorbeugenden Brandschutz des Landkreises  abgearbeitet. Bislang liegt der Stadt Bramsche keine schriftliche Stellungnahme von der Ortsfeuerwehr Pente vor, trotz Beteiligung.

 

Sollte es erforderlich sein, dass die Zufahrt entsprechend befestigt oder mit einer Asphaltdecke versehen werden muss, wird die Stadt Bramsche einen entsprechenden Erschließungsvertrag vereinbaren.

Hinsichtlich der Stellung eines Löschungsantrages für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet besteht weiterhin seitens der Stadt Bramsche die Meinung, dass dies über einen Befreiungsantrag möglich wäre. Das besagen auch entsprechende Rechtsprechungen. Vom Landkreis wurde dieses Verfahren jedoch abgelehnt. Die anfallenden Kosten für die Erstellung des Löschungsantrages und eventuelle Kosten seitens des Landkreises werden an den Verursacher weitergegeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:                             8 Stimmen dafür

                                                                            0 Stimmen dagegen

                                                                            3 Enthaltungen