Sitzung: 19.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0711
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 167 „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“ ,
mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der
vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 167 „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“,
mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB
wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet wurden.
4. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
6.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der
Geltungsbereich nach Westen und Südosten erweitert.
Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
3 Enthaltungen