Beschlussvorschlag:

1.       Die Aufstellung für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Zwischen Engterstraße und Malgartener Straße" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

2.       Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im be-schleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 

3.       Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

4.       Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt. 

 

5.       Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage gekennzeichnet. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45 "Zwischen Engterstraße und Malgartener Straße" soll im Geltungsbereich der vorliegenden 3. Änderung außer Kraft gesetzt werden.

 

6.     Die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gelände zwischen Engterstraße und Malgartener Straße“ einschl. Anlage 1 - „Gestaltungsplan zum Bebauungsplan Nr. 45“ (rechtskräftig seit dem 29.12.1980) soll für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Zwischen Engterstraße und Malgartner Straße“ ersatzlos aufgehoben werden.

 


Abstimmungsergebnis:                                 Einstimmig