Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 167 „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“ , mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 167 „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

6.       Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich nach Westen und Südosten erweitert.

 

 


Siehe Erläuterungen zu TOP 8.

 

Der Ortsrat stimmt über die Vorlage ab.

 

Abstimmungsergebnis:                8 Stimmen dafür

                                                               0 Stimmen dagegen

                                                               0 Enthaltungen