Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf zur 38. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) –Pente und
der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.
Der Entwurf zur 38. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) Pente und der
Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
3.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
5.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß §
4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert.
6.
Gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich nach Westen und Südosten erweitert.
Ergänzung zu Top 8 und Top 9 im Ortsratsprotokoll Pente am 06.11.2019
Frau Drewes erläutert mit Hilfe einer Präsentation ausführlich die Vorlagen WP 16-21/0704 und WP 16-21/0711 und beantwortet im Anschluss Fragen der Bürger.
Ein Bürger äußert Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes insbesondere wird angesprochen, dass:
- der Straßenzustand für die Feuerwehr
nicht ausreicht,
- Die Aufstellung von mehreren Löschfahrzeugen plus RTW und
Krankenwagen als schwierig angesehen wird,
- keine ausreichende unabhängige Löschwasserversorgung vorhanden ist,
- eine zusätzliche Zu- oder Abfahrt zum Hofgelände fehlt.
Frau Drewes verweist
auf die Begründung zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Für die Löschwasserversorgung wurde ein ehemaliger Güllekum gereinigt,
abgedichtet und teilweise mit Stützen verstärkt. Der Inhalt beträgt ca. 160 cbm
und wird umgehend mit Wasser befüllt. In der Örtlichkeit befindet sich das
Becken östlich vom Wohngebäude im SO 2 - Gebiet. Mit Abstand zum Gebäude ist
ein Entnahmerohr mit einem Ansaugstutzen installiert, an dem die Feuerwehr mit
ihrem Löschschlauch andocken kann. Mit den vorgenannten Maßnahmen kann die
Löschwasserversorgung innerhalb des Plangebietes sichergestellt werden. Diese
Maßnahmen sind bereits mit dem Landkreis begutachtet wurden.
Im Brandfall besteht die Möglichkeit über den
im Norden verlaufenden landwirtschaftlichen Weg / Straße eine zweite Abfahrt zu
nutzen.
Der Ortsrat stimmt anschließend über die Vorlage ab.
Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen