Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) –Pente  und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.       Der Entwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Pente und der  Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

6.       Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich nach Westen und Südosten erweitert.

 

 


Ergänzung zu Top 8 und Top 9 im Ortsratsprotokoll Pente am 06.11.2019

 

Frau Drewes erläutert mit Hilfe einer Präsentation ausführlich die Vorlagen WP 16-21/0704 und  WP 16-21/0711 und beantwortet im Anschluss  Fragen der Bürger.

 

Ein Bürger äußert Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes  insbesondere wird angesprochen, dass:

  • der Straßenzustand für die Feuerwehr nicht ausreicht,
  • Die Aufstellung von mehreren Löschfahrzeugen plus RTW und Krankenwagen als schwierig angesehen wird,
  • keine ausreichende unabhängige Löschwasserversorgung vorhanden ist,
  • eine zusätzliche Zu- oder Abfahrt zum Hofgelände fehlt.

 

Frau Drewes verweist auf die Begründung zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Für die Löschwasserversorgung wurde ein ehemaliger Güllekum gereinigt, abgedichtet und teilweise mit Stützen verstärkt. Der Inhalt beträgt ca. 160 cbm und wird umgehend mit Wasser befüllt. In der Örtlichkeit befindet sich das Becken östlich vom Wohngebäude im SO 2 - Gebiet. Mit Abstand zum Gebäude ist ein Entnahmerohr mit einem Ansaugstutzen installiert, an dem die Feuerwehr mit ihrem Löschschlauch andocken kann. Mit den vorgenannten Maßnahmen kann die Löschwasserversorgung innerhalb des Plangebietes sichergestellt werden. Diese Maßnahmen sind bereits mit dem Landkreis begutachtet wurden.

Im Brandfall besteht die Möglichkeit über den im Norden verlaufenden landwirtschaftlichen Weg / Straße eine zweite Abfahrt zu nutzen.

 

Der Ortsrat stimmt anschließend über die Vorlage ab.

 

Abstimmungsergebnis:                8 Stimmen dafür

                                                               0 Stimmen dagegen

                                                               0 Enthaltungen